Deine Interpretation des Schildes dort ist ja nicht verkehrt. Nach STVO sind Schilder von oben nach unten zu lesen. Zusatzschilder schränken das vorherige immer weiter ein. Ergo:
Erstes Schild: Parkplatz. Wir sind mitten in eine Parkplatzzone (zwei Pfeile). Oft wird das Schld auch verwendet, um zwei Ladeplätze so zu beschildern (das ist tatsächlich nicht zulässig, wird aber oft toleriert, um den Schilderwald einzudämmen).
Zweites Schild: Nur für Elektrofahrzeuge. Was ist ein Elektrofahrzeug ? Eines, das ein E-Kennzeichen hat. Das ist die offizielle und einzige Definition, die zählt.
Drittes Schild: Parkscheibenpflicht, maximale Parkdauer 2 Stunden.
Viertes Schild: Aber nur werktags (Mo - Sa) von 9-20 Uhr.
Ergo: Der Platz ist eingeschränkt auf Fahrzeuge mit E-Kennzeichen. Weiterhin eingeschränkt durch eine Parkscheibenpflicht und maximal 2 Stunden. Wiederum eingeschränkt auf Montag bis Samstag in der Zeit von 9-20 Uhr. Außerhalb dieses Zeitraums gilt die Parkscheibenpflicht nicht - aber die Einschränkung auf E-Fahrzeuge bleibt bestehen.
Somit hat auch ein Tesla dort nichts zu suchen, wenn sein Kennzeichen kein "E" am Ende hat - denn man sieht einem Fahrzeug nicht an, ob es summt oder knattert und es gab schon Helden, die eine Typ2-Buchse aufgeklebt hatten.
Wer die Einschränkung auf E-Kennzeichen nicht kennt, hat sich nicht fortgebildet (siehe grüner Blechpfeil, der mit dem Fall der Mauer hier in D eingeführt wurde und bis heute manchem völlig unbekannt ist). Wer das nicht macht, landet halt auf dem Schlepper und bekommt dann von der Polizei gesagt, das Unwissenheit nicht vor Strafe schützt und die STVO ein sich wandelndes Instrument ist - so wie alle Gesetze.