ich glaube, dass nach der Genehmigung keiner mehr nachfragt.
Aber man weiß ja nie.
Mir geht es darum, ob ich die Wallbox mit oder ohne Förderung kaufe
ich glaube, dass nach der Genehmigung keiner mehr nachfragt.
Aber man weiß ja nie.
Mir geht es darum, ob ich die Wallbox mit oder ohne Förderung kaufe
ob ich nach 1 oder 2 oder nach 5 Jahre wieder normalen Strom beziehen kann, obwohl ich eine geförderte Wallbox habe und weiterhin das Auto lade
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Wie weise ich die Nutzung von 100 % Erneuerbaren Energien für die Ladestation nach?
Wird die Ladestation mit Strom aus einem Stromliefervertrag versorgt, ist dies durch den Stromliefervertrag nachzuweisen.
Wird die Ladestation aus eigenerzeugtem Strom (Photovoltaik-Anlage, Kraft-Wärme-Kopplung-Anlage auf Basis von 100 % erneuerbaren Energien) gespeist, ist dies in einer Eigenerklärung nachzuweisen. Darin erklären Sie formlos, dass die Stromversorgung mit eigenerzeugtem Strom aus erneuerbaren Energien (Eigenversorgung, § 3 Nr. 19 im Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien 2017) erfolgt. Zusätzlich weisen Sie nach, dass über das Jahr gerechnet eine ausreichende Menge Strom aus erneuerbaren Energien vor Ort produziert und für das Laden des Elektroautos verwendet wurde.
Ob die eigenerzeugte Menge Strom für den ordnungsgemäßen Betrieb der Ladestation ausreicht, klären Sie mit Ihrem Installateur vor Ort. Hierbei können Sie auch überschüssig erzeugten Strom berücksichtigen, den Sie zwischenzeitlich in Ihrem eigenen Stromspeicher oder im Rahmen eines Cloud-Modells gespeichert haben. Reicht dieser nicht aus, ist zusätzlich ein Stromliefervertrag auf Basis von erneuerbaren Energien (100 %) abzuschließen.
Die Nachweisdokumente (z. B. der Stromliefervertrag) sind auf Verlangen durch die KfW einzureichen.
Wann muss der Ökostromtarif abgeschlossen sein?
Spätestens wenn Sie die Rechnungen im Zuschussportal hochladen, muss der Stromliefervertrag für erneuerbare Energien abgeschlossen sein. Der Stromvertrag auf Basis erneuerbarer Energien muss zu diesem Zeitpunkt allerdings noch nicht begonnen haben.
Meinst du die Aussage:
„… über das Jahr gerechnet eine ausreichende Menge Strom ...“
schau doch einfach dort nach:
https://www.kfw.de/inlandsfoer…s-Wohngeb%C3%A4ude-(440)/
Dort hatte ich vorab schon gesucht und nichts gefunden.
Einziger Anhaltspunkt (den ich gefunden habe):
Die geförderte Ladestation muss min. 1 Jahr zweckentsprechend genutzt werden und darf erst dann veräußert werden.
weiß jemand, wie lange man an einen Ökostrom-Tarif gebunden ist, wenn man eine förderfähige Wallbox kauft?
Noch was,
in welche Rubrik passen am besten solche Punkte zum E-Auto,
z.B. Förderung, Wallboxen, Laden, usw.
..... Mit der Zeit (nach diversen Wäschen) fällt das nicht mehr auf.
heißt, es wird aber nicht weggehen.
Sollte ich das beim Händler reklamieren?
habe das Auto neu.
Selber noch nicht gewaschen oder poliert.
Müsste dann vom Händler poliert worden sein.
Geht das irgendwie weg?
habe an der rechten Hintertür komische Lichtreflexionen.
Sieht man nur, wenn Sonne draufscheint.
Und nur an dieser einen Stelle.
Dachte erst, da ist vielleicht Öl oder Fett dran,
Rückstände vom Transport, oder ähnliches.
Habe die Stelle mit lauwarmen Wasser und Microfasertuch etwas gereinigt.
Aber die Reflexionen bleiben.
Traue mich nicht mit Reinigern an den frischen Lack ran.
Was kann das sein?
Anm.:
Habe mehrere Fotos, auch in höherer Auflösung.
Könnte ich z.B. über Dropbox zur Verfügung stellen.
Muss man beim BAFA-Antrag außer der Rechnung auch die Bestellung hochladen?
Steht in mehreren Berichten so oder ähnlich drin.
Beim Antrag kam aber nur die Aufforderung, die Rechnung hochzuladen.
Von der Bestellung wurde nur das Datum verlangt.
Allerdings konnte man verschiedene Dokument-„Arten“ vorwählen.
Hätte ich da vielleicht Bestellung auswählen müssen und dann die Bestellung hochladen?