Ich habe meinen Händler eine Frist gesetzt und er wird mir ab dann einen Leihwagen bezahlen (Schadenersatz).
Jetzt geht alles sehr schnell.
Gestern noch hat mir mein Händler mitgeteilt das es nichs neues gibt,
daraufhin habe ich ihm folgende E-Mail geschrieben:
Autohändler dürfen den Auslieferungstermin für einen neu konfigurierten Neuwagen
bei einem unverbindlichen Liefertermin um sechs Wochen überschreiten.
Das regeln die Neuwagenverkaufsbedingungen (NWWB).
D. h. für mich sind am 13.07.2023 diese 6 Wochen vorbei
und ich kann den Händler schriftlich, oder per E-Mail auffordern,
das Fahrzeug zu liefern,
Mit dem Abschicken der Mahnung kommt der Händler in Lieferverzug
und ich kann mir den Schaden ersetzen lassen der mir durch den Verzug entsteht,
geregelt ist das in den Paragrafen 280 und 286 BGB.
Meinen geleasten Fiat 500e muss ich Ende Juli 2023 zurückgeben,
somit muss ich mir einen Leihwagen ab dem 28.07.2023 nehmen,
die Kosten dafür kann ich vom Händler zurückverlangen.
Soeben schreibt er mir das mein Niro EV in der KW 34,
das wäre dann Ende August, zu ihm geliefert werden soll
und ich ab dem 28.07.23 einen kostenlosen Leigwagen zur Verfügung gestellt bekomme,
obwohl er das auf Nachfrage immer vernein hatte,