Meine Erfahrungen: Immer Rechtsanwalt einschalten, dann ist die gegnerische Versicherung wesentlich zahmer.
Der kalkulierte Wertverlust bei so einem jungen Fahrzeug ist lächerlich niedrig, war der Gutachter von der gegnerischen Versicherung beauftragt worden ? Dann erklärt sich alles...
Also bei Unfällen , gerade fremdverschuldet , immer Rechtsanwalt , am besten Kontakt mit dem Autohaus (Kiahändler) aufnehmen, die kennen meistens gute freie Sachverständige . Die Kosten muss die gegnerische Versicherung sowieso übernehmen und bei der Schadensumme , wird die Versicherung für den Verursacher so oder so steigen. Gerade beim Nutzungsausfall versuchen die Versicherungen gerne zu tricksen, wenn kein Anwalt dabei ist.
So ist's gelaufen, über das KIA Autohaus wurde der Sachverständige beauftragt. Der hat eine Wertminderung von 800€ bei einem Gesamtreparaturschaden von ~7000€ ermittelt.
Schriftverkehr und Kommunikation wurden abgewickelt über eine Rechtsanwaltsgesellschafts mbH. Alle Reparaturkosten, Sachverständigenkosten und Rechtsanwaltsgesellschafts Kosten wurden von der gegnerischen Versicherung übernommen. Die einzige bis dato abgelehnte Position ist die Zahlung der veranschlagten Wertminderung, bis dato sind hier nur 150€ übernommen worden - Begründung ist angefügt.
Für weitere Rechtsschritte (gerichtliche Auseinandersetzung) fordert die bisher involvierte Rechtsanwaltsgesellschaft die Deckungszusage meiner Rechtschutzversicherung. Da wäre dann der Selbstbehalt meinerseits zu übernehmen und weg.