Nö.
Frage mich auch, wie man bei dem was ich schrieb dazu kommen kann.
Geltendes Recht ist kein statischer Zustand.
Recht ist (leider, oder zwangsläufig) eine Interpretationsangelegenheit die nur (!) vor Gericht oder im Vorfeld (durch Einschätzung der Kontrahenten) hergestellt werden kann.
Und ein Unternehmer geht immer davon aus, die besseren Bedingungen zu haben und ist daher i.d.R. stark auf den eigenen Vorteil konzentriert.
Nacht zwei Jahren ist die Gewährleistung vorbei. Somit zum Thema geltendes Recht...
(siehe dein Kommentar: RE: Kühlflüssigkeitsverlust Niro EV SG 2 Bj. 8.22)
Puh, das läuft natürlich äußerst schlecht. Ich hoffe für dich, dass sich das Problem schnell löst und du das Auto auch wirklich fahren kannst!