Hallo Sascha,
der §11 bei den Frunk.at AGB's ist halt nicht so nett formuliert (siehe unten fett kursiv).
Habe sicherheitshalber bei KIA direkt wg. Garantierelevanz nachgefragt, "da es ja nur ein Zubehöraufbewahrungshälter ohne großen Einfluss ist". Sobald Kia antwortet, poste ich das mal zur Info.
Gruß
Rally
§ 11 Warnhinweise für den Einsatz von Frunk
(1) Der Verkäufer weist darauf hin, dass es sich bei den angebotenen Produkt “Frunk” um ein Autozubehör handelt, welches von Autohersteller nicht geprüft, genehmigt oder abgenommen wurde. Insofern könnte der Hersteller von Garantieleistungen zurücktreten.
(2) Der Einsatz des Produkts unterliegt folgenden Sicherheitsrichtlinien:
– max. Beladung von 8kg
– nicht zur Ladung von leicht entzündlichen Stoffen bestimmt
– bei starker Beanspruchung des darunter liegenden Elektromotors, Gleichrichters bzw. DC-Laders ist die Temperaturentwicklung zu kontrollieren um Schäden am Frunk oder der darunter liegenden Einrichtungen zu vermeiden.
(3) Vor einem Service oder Reparatur in einer Vertragswerkstatt ist der Frunk zu entnehmen.
usw.