KIA bietet die Garantie an, ist daher nach Ablauf der Gewährleistung in der Pflicht, den Mangel im Rahmen der Garantie zu beheben.
Und da KIA diese Garantie zusagt, ist jede KIA-Vertragswerkstatt verpflichtet, einen möglichen Garantiefall gem. den Vorgaben von KIA zu ermitteln und dann nach Freigabe seitens KIA auch zu beheben.
Die Vertragslage/Kostenerstattung zwischen KIA und der Vertragswerkstatt kann hier für den Kunden keinen Unterschied machen.