Habe ich schon gemacht. Die Begründung ist, dass der verkaufende Händler der einzige juristische Ansprechpartner ist. Mein Anwalt hat mir das eben bestätigt.
Das gilt aber nur, wenn Ansprüche im Rahmen der Gewährleistung geltend gemacht werden! Für die Garantie ist definitiv KIA und somit jede KIA-Vertragswerkstatt der richtige Ansprechpartner....!
Das sollte eigentlich jeder Anwalt wissen....
Zumal KIA ja auch eine Rest-Mindestkapazität der Hochvolt-Batterie von AFAIK 70 % zum Garantieablauf verspricht/garantiert.