Beiträge von Desaster

    Habe ich schon gemacht. Die Begründung ist, dass der verkaufende Händler der einzige juristische Ansprechpartner ist. Mein Anwalt hat mir das eben bestätigt.

    Das gilt aber nur, wenn Ansprüche im Rahmen der Gewährleistung geltend gemacht werden! Für die Garantie ist definitiv KIA und somit jede KIA-Vertragswerkstatt der richtige Ansprechpartner....!

    Das sollte eigentlich jeder Anwalt wissen....

    Zumal KIA ja auch eine Rest-Mindestkapazität der Hochvolt-Batterie von AFAIK 70 % zum Garantieablauf verspricht/garantiert.

    Die Blackbox ist für alle neuen Fahrzeuge (Neuzulassung) Pflicht, die nach dem 30.06.2024 zugelassen werden sollen.

    Trifft also alle Fahrzeuge, E-Fahrzeuge wie auch Verbrenner.

    Einen Grund, die Produktion einzustellen sehe ich darin nicht.

    Das des EV3 der Nachfolger des Niro EV sein soll, ist möglich.....kann aber nur von KIA beantwortet werden.

    Das Gefälle bei den Quoten von 2023 auf 2024 erscheint mir auch sehr seltsam, zumal die Verkaufszahlen von E-Autos ja stark hinter den Erwartungen/Prognosen zurückgeblieben sind. Ein Schelm, der Böses dabei denkt.....

    Es gibt für die Unterschiede bei den Kosten eigentlich nur 2 Möglichkeiten:


    1. Es werden Stundensätze gefordert, die doppelt so hoch sind. (Was eher unwahrscheinlich ist).

    2. Es wird eine Anzahl von AW berechnet, die weit über den von KIA max. vorgeschriebenen AW liegen.


    Zu 1. Kann man prüfen wie hoch die Stundensätze sind (Muss in der Werkstatt per Aushang bekannt gemacht werden).

    Zu 2. Bei Kia anfragen, wieviele AW bei Inspektionen des SG2 insgesamt geltend gemacht werden dürfen. Das legt KIA fest, nicht die Werkstatt.