Hallo,
zu den damaligen Problemen mal hier nachlesen:
Probleme mit SD-Speicher
Gruss
Desaster
Beiträge von Desaster
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Hallo,
die Möglichkeit, den Installationspfad zu ändern, wird meist von Apps selber ermöglicht/angeboten, die einen großen Datenbestand benötigen.
Ein Beispiel dafür war damals die Navi-App von Navigon.
Auch sollte man ab und an auch schon mal den Arbeitsspeicher der Smartphones leeren, wozu z.B. Samsung eine eigene App (Gerätewartung) bereit stellt.
Auch das Aktualisieren der System-Software sollte man nicht vergessen, da dadurch Bugs beseitigt werden.
Das nachträgliche verschieben von Apps auf die SD-Karte klappt z.B. mit der App AppMgr III ganz gut.
Diese App ermöglicht z.B. auch, den Cache zu leeren.
Gruss
Desaster -
Hallo,
möglich ist natürlich, das beim installieren der Software etwas schief gelaufen ist. Dann ist zwar evtl. die "aktuelle" SW-Version aufgespielt, doch diese "kann" aber durch evtl. Übertragungsfehler nicht Fehlerfrei arbeiten.
Die Werkstatt kann ja auch mal einen Ingenieur aus der Technik-Abteilung anfordern, damit der das Problem vor Ort untersucht/abstellt.
Dazu bietet sich dann eine Test-/Messfahrt mit Aufzeichnung der Betriebsparameter an.Gruss
Desaster -
Hallo,
evtl. mal den Speicherort der App ändern von Phone auf Speicherkarte und/oder ggfs. anders herum.
Evtl. liegt ja da ein Problem mit dem Speicher oder der Zugriffberechtigung vor.Evtl. auch mal eine Vollsicherung mit Smart Switch o.ä. erstellen, Werksreset durchführen und dann auf dem "Jungfräulichem" System die UVO App ausprobieren.
Gruss
Desaster -
Ich habe jetzt keinen sooo großen Vorteil der neuen SW gesehen.Na ja, mögliche Vor-/Nachteile sind, gerade bei Navi-Systemen immer sehr umstritten. Der eine mag es so, der andere eben anders.
Außerdem finde ich, das gerade bei der Auslieferung eines Neuwagen, die aktuellsten Versionen der Software selbstverständlich sein sollten.
Von daher empfehle ich, die entsprechenden Updates aufspielen zu lassen.Gruss
Desaster -
.. und Söder nur Ministerpräsident von Bayern
Ja, bisher ist das wohl noch so, wer weiß aber wie lange noch
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Du wohnst aber nicht in Bayern
Mehrwertsteuer ist Bundesangelegenheit, daher reicht es irgendwo im Bundegebiet zu wohnen.
Herr Söder wird das schon für Alle durchdrücken, da bin mir sicher..! -
Hallo,
durch was wird denn der bisherige Anzeigebreich für Batterieladung und Signalstärke nun "überlagert" ?
Werden da evtl. nun die Straßennamen eingeblendet?
Gruss
Desaster -
Na ja, wenn er einen Preis heute festschreibt dann trägt das Risiko der Händler. Ich Bestelle heute ein Auto zu X€ und lege den Preis fest.
Hallo,
das stimmt so nicht ganz....die AGB beim Autokauf sehen in der Regel eine Preisbindung von lediglich 4 Monaten vor. Hinsichtlich einer zwischenzeitlich geänderten Mehrwertsteuer ist eine Preisanpassung jederzeit möglich.Beispiel:
Zitat Anfang
II. Preise
1. Alle Preise verstehen sich ohne Skonto und sonstige Nachlässe. Der angegebene Preis der Fahrzeuge ist der Endpreis bei Selbstabholung. Bei Lieferung zum Endkunden werden die Kosten entfernungsabhängig separat berechnet.
2. Bei Kaufverträgen mit Endkunden gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung über die Dauer von 4 Monaten (Preisbindung). Sollte aufgrund von Liefer -zeiten oder -verzögerungen eine Preisanpassung durch den Hersteller während der Preisbindung stattfinden, so wird diese an den Käufer weiter berechnet werden, wenn die Lieferung erst nach der 4-monatigen Preisbindung erfolgen kann.Bei Kaufverträgen mit Kaufleuten, die als Autohändler tätig sind, berechtigt eine Preisanpassung des Herstellers ist die Firma UM-Automobile zur entsprechenden Anpassung des Verkaufspreises auch innerhalb der 4-monatigen Preisbindung.
3. Eine Änderung des Mehrwertsteuersatzes berechtigt, soweit gesetzlich zulässig, beide Seiten zur entsprechenden Preisanpassung.
Zitat EndeQuelle: AGB
Gruss
Desaster -
Hallo,
im Moment gibt es wohl noch die Möglichkeit die Deaktivierung per Taster zu ermöglichen, künftig ist das wohl verboten:Zitat Anfang
Interessant ist: Ursprünglich war ein leicht erreichbarer Schalter vorgeschrieben, der die Aktivierung beziehungsweise Deaktivierung ermöglicht. Diese „Pausenfunktion“ wurde nun von der UNECE allerdings wieder kassiert und für unzulässig erklärt. Wichtig: Das AVAS muss beim Neustart des Fahrzeugs automatisch aktiviert sein.
Zitat EndeQuelle: Klick
Also lieber freuen, das es bisher noch abschaltbar ist....
Gruss
Desaster