700 Euro für 2,4 Arbeitsstunden wären ca. 290 Euro pro Stunde, kann ich nicht glauben.....
Was sagt denn der Aushang beim Händler zu den Lohnkosten?
700 Euro für 2,4 Arbeitsstunden wären ca. 290 Euro pro Stunde, kann ich nicht glauben.....
Was sagt denn der Aushang beim Händler zu den Lohnkosten?
Die Garantie beginnt AFAIK erst mit der Erstzulassung, ansonsten müßte KIA ja den genauen Zeitraum/Ablauf der Garantie für jedes Fahrzeug neu berechnen und dem Kunden mitteilen. Aber KIA sichert ja immer genau volle 7 Jahre Garantie zu ......
Bei meinem Händler wird der EV3 am 27.08.2024 zur Besichtigung bereitgestellt, werde ich auf jeden Fall nutzen.
Eine Einsparung sollte sich allerdings auch bei Strom ergeben....
Offenbar bist Du der irrigen Meinung, das es sich bei der Richtgeschwindigkeit 130 um eine Mindestgeschwindigkeit handelt...?!
Tempo von 120 Km/h statt 130 Km/h, spart zudem Kraftstoff.
Ein weiteres Problem besteht darin, das die freien Werkstätten i.d.R. keinen Zugriff auf Diagnosetools/Handlungsempfehlungen der Hersteller haben. Auch sind (stille) Updates nicht verfügbar.
Und die Schlichtungsstelle für das Kfz-Handwerk hat ein paar kleine Disclaimer. Danach handeln die nur bei Fachbetrieben, die Mitglied der Kfz-Innung sind und nicht bei Neu- oder Gebrauchtwagenkäufen. Das sind jedenfalls meine Infos der Verbraucherzentrale Hessen.
Ich hatte noch keine Vertragswerkstatt (von Autoherstellern), die nicht Mitglied in der Kfz-Innung war. Sollte durch Aushang in der Vertragswerkstatt auch leicht zu ermitteln sein.
Was hat das aktuelle Problem denn mit Neu-/Gebrauchtwagenkauf zu tun?
Es geht hier doch um die Weigerung der Werkstatt, eine ordentliche Prüfung der vorgetragenen Mängel vorzunehmen und diese zu bestätigen, damit eine Garantieabwicklung seitens KIA vorgenommen wird bzw. werden kann....!
Dann beauftrage doch einen Gutachter, der den Mangel untersucht und Vorschläge für die Beseitigung unterbreitet.
Zudem gibt es eine Schlichtungsstelle für das Kfz-Handwerk. Sollte die Vertragswerkstatt nicht die erforderlichen/notwendigen Untersuchungen des Mangels vornehmen, kannst Du Dich an diese wenden. Ist für den Kunden kostenlos.....
KIA bietet die Garantie an, ist daher nach Ablauf der Gewährleistung in der Pflicht, den Mangel im Rahmen der Garantie zu beheben.
Und da KIA diese Garantie zusagt, ist jede KIA-Vertragswerkstatt verpflichtet, einen möglichen Garantiefall gem. den Vorgaben von KIA zu ermitteln und dann nach Freigabe seitens KIA auch zu beheben.
Die Vertragslage/Kostenerstattung zwischen KIA und der Vertragswerkstatt kann hier für den Kunden keinen Unterschied machen.
Mal einen Reset des AVN durchführen.