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Rein rechtlich handelt es sich bei der CE-Kennzeichnung jedoch um keine Qualitätsgarantie oder Gütebescheinigung. Mit ihr wird lediglich die Einhaltung der von der EU geforderten Mindestanforderungen an ein Produkt vom Hersteller oder Vertreiber bezeugt, was deren Haftungsrisiko mindert und ihnen durchaus Wettbewerbsvorteile auf dem umkämpften europäischen Markt sichern kann. Ein CE-Label zeigt zugleich den Marktaufsichtsbehörden an, dass ein so etikettiertes Produkt den europäischen Richtlinien entspricht.
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Quelle:CE-Kennzeichnung