In den Nebenbestimmungen lese ich: "1. Das geförderte Fahrzeug muss nach der Erstzulassung mindestens sechs Monate auf Sie in der BRD zugelassen sein (Haltedauer). Eine kürzere Haltedauer ist dem BAFA unverzüglich anzuzeigen."
Von einer deutschen Staatsbürgerschaft oder einem deutschen Wohnsitz steht da nichts. Aber ich denke, es wird nicht möglich sein, ein KFZ in Deutschland zuzulassen, falls man hier keinen Wohnsitz hat. Andererseits kann ich mir keinen Grund vorstellen, einen Gastarbeiter oder sonstigen ausländischen Staatsbürger von der Prämie auszuschließen, wenn er in Deutschland lebt und hier ein Auto zulässt.
Bezüglich der Förderungseinschränkung "nur wenn das KFZ zu Hause mit erneuerbarer Energie geladen wird", sind die Österreicher eindeutig schlauer, als die Deutschen. Ich halte es für einen Konstruktionsfehler in diesen deutschen Förderbedingungen sowie in den Bedingungen für die Versteuerung von Privatnutzung (1%-Regelung bzw. 0,25%-Regelung), allen KFZ-Haltern diese Vorzüge einzuräumen, nur weil sie ein "E" im Kennzeichen tragen. Damit fördert man die kompletten Fahrzeugflotten von Unternehmen, die ihren Mitarbeitern Plug-In-Hybride zur Verfügung stellen und die in ihrem gesamten Autoleben keinen einzigen Kilometer elektrisch zurücklegen. Toll.