Für mich ergibt sich folgender Sachverhalt:
meine 3,7 kW Ladeleistung realisiere ich mit einem Ladegerät, das ich in die CEE-Steckdose stecke, leider ohne KfW-Zuschuß, weil der Elektriker ablehnt.
die Nutzung des KfW-Zuschusses kann man wegen der ewig langen Bearbeitungszeit in der Pfeife rauchen, also kein Zuschuß
Hallo Gerd,
im Prinzip fährst Du doch mit dieser Lösung beim PHEV nicht schlecht. Du kannst glücklich sein, dass es die CEE-Steckdose bereits gab, sonst hätte sich der Elektriker in der aktuellen Situation vermutlich dagegen gewehrt. Und sollte Dir die Ladeleistung künftig nicht mehr ausreichen (z.B. um später mal einen BEV zu laden), kannst Du an die Steckdose immer noch eine mobile Wallbox ranhängen, wie beispielsweise die go-eCharger-HOME+ mit 11 kW. Das Einstecken einer mobilen Wallbox kann doch nicht genehmigungspflichtig sein. Ist nur ein bisschen blöd, weil Du das Ding wegen der Diebstahlgefahr jedes Mal wieder entfernen musst. Gegen eine abschließbare Blechkiste an Deinem eigenen TG-Stellplatz könnte doch eigentlich die Hauseigentümer-Gemeinschaft auch nichts machen?
Gruß Walter