..... die städtischen Vollzugsbeamten inzwischen Wissen aufgeholt. Die Knöllchen, die ich früher immer bekam (Parken ohne Parkschein) bekomme ich schon lange nicht mehr, das E-Kennzeichen ist ja der Parkausweis.
Das gilt aber nur für viele oder eventuell sogar die meisten "städtischen" Vollzugsbeamten. In der Praxis erlebe ich, dass dies auf jedem Parkplatz bzw. an jeder Ladesäule anders gehandhabt wird. Habe erst neulich bei der Vollzugsstelle des Ordnungsamtes unserer Nachbarstadt angerufen, um zu klären, wie man dort vorgeht. Antwort: Ich darf dort laden, ohne einen Parkschein zu lösen. Man wäre aber mit der aktuellen Beschilderung noch nicht ganz glücklich, da diese zweideutig sei. Die Auskunft eines privaten Parkwächters auf dem einen Supermarktparkplatz lautete ähnlich: Keine Parkscheibenpflicht und solange das Kabel angesteckt ist, darf ich stehenbleiben. Ein anderer privater Parkwächter forderte dagegen einen Parkschein, auch wenn ich nur den Ladeplatz nutzen wolle. Jeder so, wie er es gerne hätte. Von einem Parkausweis in Form des E-Kennzeichens kann also nicht grundsätzlich ausgegangen werden. Es kommt immer drauf an, was an der Einfahrt zum Platz an grundsätzlichen Hinweisen und Benutzungsbestimmungen aushängt (vor allem bei privaten Betreibern). Da werden dann bei den privaten auch nicht die üblichen € 10,-, sondern eher Beträge im Bereich zwischen € 20,- und € 50,- fällig, wenn man die AGBs verletzt.