Elektrofahrzeuge sind nicht steuerfrei, sondern lediglich für zehn Jahre von der Steuer befreit. Danach werden sie nach Gewicht besteuert.
Da für jedes Fahrzeug nur zu Beginn der Zulassung ein Steuerbescheid mit den Zahlungsterminen erlassen wird, ist auch die Erteilung eines Lastschriftmandates erforderlich, damit der Fiskus nach Ablauf der Steuerbefreiung zu seinem Geld kommt.
Das war im übrigen auch früher bei den zeitlich steuerbefreiten Dieseln so (jaja, das war noch die Zeit, als Diesel als umweltfreundlich galten...)