Beiträge von E-Niro2019

    Sicher kann man wegen Temperatur, Topografie usw. die Verbräuche nicht 1:1 gegen rechnen. Dennoch bin ich der Meinung, dass eine Tendenz erkennbar ist.

    Hier mal der Verbrauch des e-niro im gleichen Zeitraum:

    • 10.2019 - 01.2020: 3.749km - 16,93 kWh
    • 10.2020 - 01.2021: 3.085km - 19,45 kWh
    • 10.2021 - 01.2022: 5.086km - 20,25 kWh (Urlaub - viel Autobahn dabei)
    • 10.2022 - 01.2023: 6.107km - 19,03 kWh (Urlaub - viel Autobahn dabei)

    Der SG2:

    • 10.2023 - 01.2024: 3.465km - 23,04 kWh

    Es ist schon auffällig, wie stark der Verbrauch gestiegen ist. Ich möchte den Wagen auch nicht wieder hergeben, aber enttäuschend ist schon, dass bei einer Weiterentwicklung so eine starke Abweichung nach oben gegeben ist. Wie es scheint, haut wohl auch die verbesserte Heizung mächtig rein. Obwohl sie nur zwischen 20-21 Grad eingestellt wird und wann immer möglich Driver only aktiv ist.

    Aber gut, Asche auf mein Haupt, weiche damit ja vom Thema zu weit ab. Es geht ja um den Vergleich mit dem Kona.

    Ich habe nur den Vergleich zum e-Niro, den wir vorher gefahren haben.


    Nach nun (nur) etwa 4.000km bin ich im Vergleich schon ein wenig vom neuen Wagen enttäuscht. Beim e-Niro lagen wir im Winter zwischen 17-20kWh, beim SG2 sind es jetzt 23,4kWh. Das ist schon erheblich mehr und für eine Weiterentwicklung ... naja.

    Sicher habe ich mit einem Mehrverbrauch gerechnet, allein wenn man die Front betrachtet, dass es aber im Verhältnis zum Vorgänger so abweicht habe ich nicht vermutet. Und unsere Fahrgewohnheiten und Strecken haben sich über Nacht auch nicht geändert.

    Ich zitiere hier einmal den ADAC:

    "Nach einer EU-weiten Regelung muss der Autohersteller akzeptieren, dass Sie innerhalb der Garantiezeit zum Beispiel die Inspektion oder eine Unfallreparatur in einer freien Werkstatt machen lassen. Voraussetzung ist, dass dort nach Herstellervorschrift gearbeitet wird. Dann darf der Hersteller die Garantieleistung nicht mit der Begründung verweigern, dass diese Arbeiten in einer freien Werkstatt durchgeführt wurden."


    Den gesamten Text findest du hier: https://www.adac.de/rund-ums-f…ige-autowerkstatt-finden/

    Bei mir hat sich trotz der Klausel einer zu akzeptierenden 5% Preiserhöhung nichts am vereinbarten Preis getan.

    Obwohl ich im Vertrag Selbstzulassung gewählt hatte (Dauer wäre 1 Woche und es gibt kein Leihwagen - dafür 899€) wurde der Wagen dann doch kostenlos zugelassen und ich hatte auch einen kostenlosen Leihwagen (Ceed).

    Habe es mir auch gerade angesehen. Bin noch am schwanken, ob ich es mir bestelle. Tendenz, ja, will ich haben, aber... Eventuell kann man es auf einem Treffen näher beschnuppern.


    Gebe 7ate9 vollkommen Recht, hätte der Hersteller schon machen können. Aber die meisten (Hersteller) scheint das Thema Frunk nicht arg zu interessieren.

    So ein Quatsch! Nicht alles, was in einem Vertrag steht ist (so) gültig.
    So z.B. eine bedingungslose Regelung, die 0 km Überziehen zulässt. Das ist eine "unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners".
    Dem würde kein Richter zustimmen.

    Nun, dann kannst Du es ja gerne einmal testen.


    Wenn ich zusätzliche Garantien gebe, die über den gesetzl. Rahmen hinaus gehen, dann kann ich diese an solche Bedingungen knüpfen. Nochmals, die Sachmangelhaftung (Herstellergarantie oder welcher Name immer dafür verwendet wird "gesetzliche Gewährleistung") wird davon nicht berührt. Wenn Du Dich nur ein wenig mit dem Thema beschäftigst, dann wirst Du schnell erkennen, dass die hochgelobte Änderung 2002 uU für den Kunden doch nicht so vorteilhaft ist wie behauptet. Nur werden sich die meisten Händler hüten, diese auszuschöpfen.


    Zudem finde ich sie noch nicht einmal schlecht. Wo endet denn dann die Kulanz zur Überziehung? Ein Tag, 2 Tage... 100km, 200km. Es wird dann immer wieder einer angetrabt kommen, der nur einen Tag oder Kilometer über den des Vorgängers liegt. Damit verwässerst man nur unnötigerweise das Ganze.


    Aber das ist ja alles Quatsch für Dich und ich bin an der Stelle raus.

    vielleicht sollte sich hier auch endlich mal durchsetzen, dass deutsches Recht gilt.
    Ein Verlust der Garantie ab einem Tag/1km Überziehen ohne Kausalität ist schlicht und ergreifend nicht gesetzeskonform.

    Wo sind sie denn nicht gesetzeskonform?


    Alles was über die gesetzliche Gewährleistung (Sachmangelhaftung, gilt die berühmten 2 Jahre) hinaus geht, ist freiwillig und der Hersteller kann dies an seine Bedingungen knüpfen wie es KIA bei der Garantie macht. Vielen ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie nicht immer klar.