Modelljahr 2020 bestellt oder hat der Verkäufer was gesagt?
Beiträge von dvmatze
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Die AGBs müssen nicht bei den Vertragunterlagen beiliegen - sind also keine Zusatzvereinbarungen, müssen jedoch einsehbar sein und auf Verlangen vorzeigbar sein.
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...Ich habe für meinen EV keine Preisanpassungsklausel im Vertrag.
Eine Preisanpassungsklausel muss nicht explizit im Vertrag stehen.
Solche Klauseln stehen meist in den AGBs.„.... Preisanpassungsklausel
Liegt zwischen dem Kauf und der Lieferung des Fahrzeugs eine lange Zeitspanne, so kann es sein, dass der Preis für Ihren Neuwagen zwischenzeitlich steigt. Der Händler wird versuchen, diese Preiserhöhung auf Sie abzuwälzen.
Sie als Käufer müssen den Mehrpreis aber nur bezahlen, wenn eine wirksame Preisanpassung vertraglich vereinbart wurde. Bestehen Sie bei Vertragsschluss darauf, dass ein Festpreis vereinbart wird, damit eventuelle Erhöhungen nicht zu Ihren Lasten gehen. Sollte sich dennoch eine Preisanpassungsklausel in den AGB befinden, so ist diese nur wirksam, wenn zwischen Kaufvertrag und dem verein- barten Liefertermin mindestens 4 Monate liegen. Zusätz- lich muss dem Käufer eine Rücktrittsmöglichkeit einge- räumt werden, wenn die Preiserhöhung erheblich ist.
4 Lieferung des Fahrzeugs
Ist das Neufahrzeug beim Autohaus angekommen, wird man Sie auffordern, Ihr Fahrzeug abzuholen. Der Käufer ist nach den NWVB verpflichtet, das Fahrzeug innerhalb von 14 Tagen abzuholen. Innerhalb dieser Zeit können Sie das Fahrzeug beim Händler prüfen und auch Probe fahren.
Entspricht das Fahrzeug nicht der Bestellung und ist man- gelhaft, so können Sie die Abnahme verweigern. Da der Verkäufer seiner Vertragsverpflichtung nicht nachgekom- men ist, müssen Sie auch den Kaufpreis nicht zahlen. Liegen behebbare Mängel vor, so sollten Sie nun den Verkäufer auffordern, innerhalb einer Frist die Fehler zu beseitigen. Nach fruchtlosem Verstreichen der Frist...“Absatz aus der ADAC Broschüre “Neuwagenkauf“
https://www.adac.de/-/media/pdf/rechtsberatung/neuwagenkauf.pdf
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Na, vielleicht hab ich dann noch ne Chance auf das MJ2020. Hab bis jetzt noch keine FIN. Bestellt Ende März.
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Hmmm, steht aber noch nix auf der Webseite. Sollte doch eigentlich dort zuerst stehen, wegen den Bestelloptionen und den zugesicherten Eigenschaften.
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Gibt es denn ne Statistik, die die Diebstähle anhand der Schließungen und Verkaufszahlen gegenüberstellt?
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Ah, dann heißt der HEV = HBEV und der PHEV = PHBEV oder hab ich da was falsch verstanden?
Ich meine die Bezeichnung BEV kommt hier erst seit einigen Wochen vermehrt vor, oder? -
Bitte nicht steinigen...
Ist BEV das Äquivalent zu EV oder hat das "B" eine weitere Bedeutung?
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Sagt mal, ist das hier ein ernst gemeintes Thema?
Bin etwas verwirrt: Einige scheinen ernsthafte Beiträge zu posten - bei anderen weiß ich jetzt nicht eindeutig zu erkennen. -
Was die Bank nicht ausklinkt, erreicht mich auch nicht.
Bleiben also Regenschirme und Einkaufstaschen...Das scheint so nicht vollständig überlegt zu sein: Ein hinreichend schweres großes Paket im Kofferraum, was nicht gesichert ist, kann so viel kinetische Energie aufbauen, dass ganze Sitze bzw. Kopfstützen oder Rückenlehnen (ich rede da nicht von der Rücksitzbank) durchdrungen werden können, aber das wird dich dann in den aller Meisten Fällen auch nicht mehr kümmern ... mehr oder weniger.
So ungefähr: Wenn die Klappe nicht schließt