Und was hat die drohende Sperrung durch das VG mit der Bafa und der Frist 22.12.19 zu tun?
Wenn die Auslieferung vom MJ2020 Ende August bzw. Im September startet, dann ist noch ein bisschen hin bis 22.12.19, oder?
Folgende (womöglich verschrobene) Gedankengänge:
1. Sofern die drohende Sperrung des VGs durch die Berufung oder durch Bundesgesetz außer Kraft gesetzt wird, ist mir erstmal der Liefertermin egal, Sorge Eins wäre genommen...
2. Wenn die Auslieferung Ende August / Anfang September STARTET, befürchte ich Angsthase nicht an erster Stelle zu stehen. Hier im Forum wurde irgendwo erwähnt, dass es andere Regionen auf der Welt gibt (Skandinavien...), die bevorzugter beliefert werden. Weiterhin hieß es, dass auch der Transportweg so 6 - 8 Wochen dauern könnte in Addition mit der Frist, die der Wagen noch beim Händler steht, können da ja mal auch gute drei Monate draus werden,
insofern habe ich Sorge zwei, die Frist des Bundeamtes verstreicht, noch nicht genommen. Hier war ja oft genug zu lesen, dass Liefertermine munter verschoben wurden.
Zusammenfassend: Die Bafa-Frist hat nichts mit der Sperrung zu tun. Wenn beides obsolet für meine Frau und mich würde, sei mir ein Lieferetermin halt egal.
Insgesamt habe ich mich mit meinem Post definitiv OT begeben, wafür ich um Verzeihung bitte, hat ja echt gar nichts mit dem Thema "Zulassungsbescheinigung" zu tun.