Beiträge von GeoBroker
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Hallo,
im Feld G (Leermasse) 1812Kg
Feld O1 300
Feld O2 300
Feld 22 keine Angaben
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2,8t toller Wert! Hat nur überhaupt nichts mit Fahrerlaubnisklassen zu tun.
Überhaupt stimmt leider sehr wenig, das du über die Fahrerlaubnis der Klasse B schreibst...
Asche auf mein Haupt, ich habe mich vertan. Und den Beitrag geändert.
Wili sagt es gäbe einen Führerschein den man nicht mehr erwerben könne, welcher soll das sein?
Natürlich kann man alle Scheine erwerben, aber halt nicht so einfach wie vor 30Jahren.
Und wenn für den E-Niro 300 kg Anhängelast/Zuglast eingetragen sind, darf der Anhänger auch nur 300 kg wiegen, wenn er vom Niro bewegt wird. Die Stützlast wird nicht einfach dazu addiert.
1. Anhängelast (§ 42 StVZO)
Beispiel 3:zGG des Anhängers größer als die zulässige Anhängelast des Zugwagens
zGG des Anhängers = 1.300 kg, zulässige Anhängelast = 1.200 kg, zulässige Stützlast 75 kg.
Das tatsächliche Gewicht des Anhängers darf max. 1.275 kg betragen. Er darf um die Stützlast
höher belastet werden, da sein zGG 1.300 kg beträgt und dieses nicht überschritten wird. Dieses ist
also die einzige Konstellation, bei der Anhänger um den Wert der Stützlast schwerer sein darf als
die Anhängelast vorgibt.
https://www.anhaenger-schuhknecht.de/pdf/stuetzlast.pdf
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Hi Wili.
ich versuche das mal aufzudröseln:
Der TÜV hat ja nur die Verkehrssicherheit deines Anhängers festgestellt. An welchem Fg der hängt ist egal.
Das heisst, er hat nicht eine Freigabe für 2 Jahre an deinem NIRO gegeben, sondern 2 Jahre für den Strassenverkehr und alle geeigneten Zugfahrzeuge
Und der "Sonderfall" har dir nun 100Kg mehr Nutzlast beschert:-)
Und noch ne verständnisfrage von mir welche Fahrerlaubnis kann man heute nicht erwerben?
Die Führerscheinregeln sind ja mittlerweile fast nicht mehr zu durchschauen.
Aber die "alten" 3er (B) Klasse kannst du nur mit ner Menge Zusatzscheinen erwerben.
z. B. dürfen Fahrer der Klasse B nur noch 3,5 fahren - die 3er können 7,5to fahren
dürfen Fahrer der Klasse B nur Anhänger bis Gesamtzugegwicht 3,5 to oder mit den Zusatz der Klasse E fahren - die 3er können Anhänger bis Zuggewicht 12to fahren
etc. etc.
Das hatte Wili wahrscheinlich gemeint.
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Mit meinem E Niro darf ich den Hänger mit 160 kg Nutzlast bewegen- also Gartenabfälle zum Grünstoffhof wegbringen. ( 160 kg Nutzlast und 140 kg Eigengewicht)
Das mit dem Führerschein ist nur im Text dabei gewesen. Spielt ja auch für die Anhängerlast keine Rolle. Mein Führerschein ist ja auch "ewig" alt:-)
Na ja, nach der Rechtslage sieht das so aus:
Anhänger: Eigengewicht 140Kg
Zuglast Niro: 300kg + Stützlast 100Kg = 400Kg (da hier der Sonderfall 3 eintritt)
Macht eine Nutzlast von 260Kg
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Mein E-Niro darf wie in der Überschrift auch steht insgesamt 300KG ziehen.
Mein ungebremster "Flamingo" dürfte 690 kg bewegen - bei einem Eigengewicht von 140 Kg. - also 550 Kg Nutzlast.
Mit meinem E Niro darf ich den Hänger mit 160 kg Nutzlast bewegen- also Gartenabfälle zum Grünstoffhof wegbringen. ( 160 kg Nutzlast und 140 kg Eigengewicht)
Hallo Wili,
dein Beitrag stimmt nur bedingt. Denn es gibt einen "Spezialfall". Ich habe auch den e-Niro mit AHK und einer Zuglast von 300Kg. Mein Anhänger hat eine Gesamtmasse von 400Kg. Und nun greift der Spezialfall. Ich darf genau die 400Kg an den e-Niro hängen.
In beiden Fällen gilt, dass mit dem normalen Pkw-Führerschein ohne Weiteres nicht mehr als die erwähnten 3,5 Tonnen gezogen werden dürfen. Entscheidend dafür, wie viel Ladung im Gespann mitfahren darf, sind die beiden Angaben zur Anhängelast einerseits und zum zulässigen Gesamtgewicht des Anhängers andererseits. Es gibt drei Varianten:
- Anhängelast und zulässige Gesamtmasse des Anhängers sind gleich groß Beispiel: Die Anhängelast liegt bei maximal 1.300 Kilo, und auch der Anhänger (Leergewicht 150 Kilo) darf mit Ladung höchstens 1.300 Kilo wiegen. Daraus ergibt sich: Du darfst die Differenz von Anhängelast und Leergewicht, also 1.150 Kilo, zuladen.
- Die erlaubte Anhängelast ist höher als das Maximalgewicht des Anhängers Beispiel: Die Anhängelast liegt bei wiederum maximal 1.300 Kilo, aber der Anhänger (Leergewicht 150 Kilo) darf mit Ladung höchstens 1.000 Kilo wiegen. Daraus ergibt sich: Du darfst die Differenz von zulässigem Gewicht des Anhängers und seinem Leergewicht, also 850 Kilo, zuladen. Die Anhängelast des Zugfahrzeugs ist nicht ausgereizt.
- Die erlaubte Anhängelast ist niedriger als das Maximalgewicht des Anhängers Beispiel: Die Anhängelast liegt bei 750 Kilo, aber der Anhänger (Leergewicht 150 Kilo) darf mit Ladung wiederum 1.000 Kilo wiegen. Der Logik folgend, läge die maximale Zuladung bei der Differenz von zulässiger Anhängelast und dem Leergewicht des Anhängers, also bei 600 Kilo. Doch es gilt der oben angesprochene Spezialfall: Denn ist das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers höher als die Anhängelast, darf diese um die Stützlast höher liegen. Beträgt die Stützlast in unserem Beispiel, sagen wir, 50 Kilo, dann darf der Anhänger plus Ladung 800 kg wiegen.
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Hallo Steffen,
da geb ich komme dir natürlich vollkommen Recht. Nachdem ich mit meiner GS 260tkm runter hatte, reichts erstmal mit Moped fahren. Meine Beste Sozia und ich haben unsere Freizeitaktivitäten etwas verschoben. So was nun?
Die Lösung: Spaßmobil😄😄😄
Wenn man Zeit und Geld übrig hat, so why not. Sonst frisst mir die Inflation alles weg. Der Roller ist "volle Hütte", und das ist gut so.
Gruß Geo
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Botanisiertrommel auf Selbstfahrlafette?
Ja aber sowas von
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Das ist eine Sitzbank für 2 Leute.
Genau, sowas sieht man nicht alle Tage😄
Gruß
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Hallo zusammen,
ich hab mir ein Spaßmobil zugelegt. Für kurze Strecken und Fun einen BMW CE 04 Roller:-)
Ist der geil
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