Es geht im Gesetz nicht um "Liga", sondern um das, was wörtlich dort steht, sonst würde allgemein bspw. die minimale Lumenzahl angeführt, bis zu der eine LWR nicht nötig wäre. Im Falle Leuchtweiteregulierung ist die StVZO ganz konkret - sie ist nur Pflicht für "Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind".
Von der Pflicht einer manuellen LWR steht da gleich gar nichts. Trotzdem ist eine LWR natürlich sinnvoll und wenn sie automatisiert ist, doch durchaus ein Komfortargument. Merkwürdig, dass aber im Manual nur die manuelle LWR kurz beschrieben wird, von einer komfortablen Auto-LWR jedoch kein Wort. Darum muss man sich in Foren darüber streiten - über Pflicht oder nicht, über die möglich Funktion oder Fehlfunktion.