Beiträge von Moyonola

    Von gestern zu heute: gestern voll geladen dann Stadt- und etwas Landstraßenverkehr (1°C mit reichlich Schneematsch), bis Null rein EV-Mode (ohne Heizung) gefahren. Beim Start um in die warme Halle zum aufladen zu fahren, ging sofort der Verbrenner an. Gefahrene Strecke lt. Tacho: 48 km.


    Jetzt ist er wieder voll geladen - genau 8,5 kWh zeigt der Zähler.

    Kia baut seine Autos natürlich nicht hauptsächlich so, dass sie an BRD-Gesetze angepasst sind. Wahrscheinlich gibt es in den richtig wichtigen Absatzländern vernünftige Vorschriften, die nicht ständig angepasst werden müssen, wenn neue Leuchtkörper den Markt erobern.


    Niro - Leuchtweitenregulierung (For EU)


    Sind Glühlampen verbaut, ist (Video Sekunde 11) offenbar eine manuelle LWR nötig. Wenn Gasentladungslampen Verwendung finden, ist (StVZO) eine automatische Leuchtweiteregelung + Scheinwerferreinigungsanlage vorgeschrieben - LED haben die Pfeifen von Gesetzespfuschern noch nicht auf dem Schirm.

    Es geht im Gesetz nicht um "Liga", sondern um das, was wörtlich dort steht, sonst würde allgemein bspw. die minimale Lumenzahl angeführt, bis zu der eine LWR nicht nötig wäre. Im Falle Leuchtweiteregulierung ist die StVZO ganz konkret - sie ist nur Pflicht für "Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind".
    Von der Pflicht einer manuellen LWR steht da gleich gar nichts. Trotzdem ist eine LWR natürlich sinnvoll und wenn sie automatisiert ist, doch durchaus ein Komfortargument. Merkwürdig, dass aber im Manual nur die manuelle LWR kurz beschrieben wird, von einer komfortablen Auto-LWR jedoch kein Wort. Darum muss man sich in Foren darüber streiten - über Pflicht oder nicht, über die möglich Funktion oder Fehlfunktion.

    Weiß noch nicht so genau. In welcher Verordnung wird das denn genau vorgeschrieben - bzw. gibt es mehrere? In der StVZO steht zum Thema "Leuchtweiteregulierung" das:


    (10) Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit
    1.einer automatischen Leuchtweiteregelung im Sinne des Absatzes 8,
    2.einer Scheinwerferreinigungsanlage und
    3.einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt,
    ausgerüstet sein.

    Sind LED Gasentladungslampen? :?:

    nein, falsch. das wurde erschöpfend diskutiert. Leuchtweitenregulierung ist Pflicht. Entweder automatisch oder manuell.

    Scheint aber nicht so:



    Zitat von zeit.de

    Ausgerechnet der frühere Sicherheitspionier Mercedes-Benz gehört zu den ersten Automarken, die sich die neuen ECE-Bestimmungen zunutze machen: Zwar spricht man in Stuttgart von "High-Performance-Scheinwerfern", doch die Leuchtweitenregulierung gibt es bei Mercedes nur noch in Verbindung mit dem teuren "Intelligent Light System" (rund 1.725 Euro).

    Bei einer Pflicht müsste sie in allen Fahrzeugen zwingend eingebaut sein und nicht nur, weil man das nötige "Kleingeld" dafür hat.

    Ich werde mir sehr genau ansehen, zu welchen Preisen der Niro EV angeboten wird.
    Wenn die Rabatte die Größenordnung des PHEV erreichen und die Lieferzeit nicht eskaliert, dann kann es sein, dass ich zucke...


    Bei einem Hype werde ich nicht mitmachen.

    Die Rabatte werden nicht entscheidend sein, sondern die Zahl der hier angebotenen BEV´s. Vermutlich kommt man schon zu spät, wenn man heute noch bestellt. Händler werden da wohl nicht auf eine Rabattschlacht angewiesen sein. Vielleicht gibt es dann in einem Jahr schon die ersten auf dem Gebrauchtwagenmarkt. So bin ich auch an meinen PHEV gekommen. ;)

    Leuchtweitenregulierung ist Pflicht!
    Das haben wir schon rauf und runterdiskutiert.

    Vielleicht aber nicht erschöpfend. ;)



    Zitat von Wiki


    Automatische Leuchtweitenregulierung
    Wenn die Lichtquelle eines Scheinwerfers einen Soll-Lichtstrom von 2000 Lumen überschreitet, schreibt der Gesetzgeber für das Fahrzeug zwingend eine automatische Leuchtweitenregulierung vor. Zurzeit wird dieser Grenzwert sowohl von den meisten Xenon-Brennern überschritten, wie sie im Xenonlicht zum Einsatz kommen, als auch von lichtstromstarken Varianten LED-basierter Scheinwerfern. Von beiden Bauformen Xenon-Brenner (z. B. 25W Xenon-Lampen, D8-Leuchtmittel) wie auch LED-basierte Scheinwerfer gibt es aber auch Varianten, die bewusst knapp unter diesem Wert rauskommen und damit ohne automatische Leuchtweitenregulierung auskommen

    Zitat von Zeit.de

    Blendende Aussichten


    Und das ist bei Weitem nicht die einzige Gesetzeslücke, die den Autofirmen Vorteile bietet und die Blendgefahr auf den Straßen erhöht. Auch bei der Ausstattung der Pkw-Modelle mit automatischen Scheinwerferreinigungsanlagen wurden die Vorschriften gelockert. Bisher galt, dass die Waschdüsen zwingend eingebaut werden müssen, wenn Pkw-Modelle mit Xenon- und LED-Scheinwerfern bestückt werden. Doch jetzt gibt es diese Pflicht nur noch für "Lichtquellen oder LED-Module" mit einem Lichtstrom von mehr als 2.000 Lumen. Die Autohersteller nutzen auch diese Neuregelung und bieten "gedrosselte" LED-Scheinwerfer an,
    die exakt dem vorgeschriebenen Grenzwert entsprechen. Durch diesen Trick sparen sie sich den sonst obligatorischen Einbau der Reinigungsanlagen.

    Vielleicht hat der Niro eine Leuchtweitenregulierung - aber eine SW-Reinigungsanlage hat er nicht. Da wird vielleicht nur "halb" getrickst. Aber wenn die Reinigungsanlage nicht nötig ist, weil der Lichtstrom den Grenzwert 2000 Lumen nicht überschreitet, müsste theoretisch auch keine LW-Regulierung verbaut werden - es ist also keine Pflicht. :whistling:

    Das kann man ja testen, indem man an einer Wand einen Strich dort macht, wo die scharfe Kante des Lichts ist, dann das Auto hinten schwerer macht und dann kontrolliert, ob sich was am Licht-Strich-Verhältnis verändert hat. Oder ob das gar nicht notwendig ist, weil die Blendwirkung von LED-Licht unterhalb eines festgelegten Grenzwertes liegt?

    Scheint ein einfacher Neigungssensor zu sein welcher permanent aktiv in Stufen nachregelt ... guckst Du hier

    Am Berg kann das aber nicht ganz so rigoros regeln, denn dann würde (übertrieben ausgedrückt) der Lichtkegel einen Meter vor dem Fahrzeug enden. ;) Über den Berg werde ich aber von vielen angelichthupt, weil die sich offenbar geblendet fühlen. Nicht zu ändern, wenn man die Leuchtweite nicht mehr manuell einstellen kann. :whistling: