Alles anzeigenGrüß Dich, das mag für Dich und viele andere jüngere Fahrer gelten, mein normaler Führerschein aus 1962 erlaubt mir das Führen von Traktoren, PKW s mit Anhängern, LKW bis 7,5 Tonnen - auch mit Anhängern.
Laut Schein - A1 - BE - C1E - M L ( also sogar Motorräder bis 125 ccm ). Diesen Führerschein kann man heute nicht mehr machen, das ist mir bekannt.
Und dann bitte ich Dich mir noch Deine Beispielrechnungen für den Kia E NIRO zu berechnen... Mein Hänger hat ein Eigengewicht von 140 KG und maximales Gesamtgewicht von 690 KG- diese 750 kg Grenze kannte man bei Anschaffung des Hängers vor über 25 Jahren noch nicht, Max. Anhängelast des Niro sind 300 Kg, Stützlast der Kupplung ist 100 Kg.
Mich wundert, wenn ich das Gespann so nicht bewegen darf ( unter Einhaltung aller Gewichte ) wieso mir der TÜV Rheinland den Anhänger am E Niro zugelassen hat bzw. für 2 Jahre neu die TÜV Freigabe erstellt hat ?
Unkenntnis? Übersehen? Unwissen ?
Der TÜV hat eine Hauptuntersuchung an einem ungebremsten Anhänger durchgeführt? Und jetzt? Du erwartest, das der aaSoP die Zugzusammensetzung überprüft?
Ein paar Beispiele aus der Praxis:
Landwirt fährt einen Anhänger mit seiner Lof-ZGM zur Hauptuntersuchung vor:Bolzenkupplung passt nicht zur Zugöse ca 20mm Spiel, einzig logische Schlussfolgerung gesamten Zug stilllegen lassen?
Beispiele 2: Nebelschlussleuchte funktioniert am Anhänger nicht (owohl vorgeschrieben) es interessiert keine alte Sau ob die Anhängersteckdose des Autos ursächlich ist!
Und noch ne verständnisfrage von mir welche Fahrerlaubnis kann man heute nicht erwerben?