Beiträge von Sretlow

    In der AutoBild der Ausgabe vom 07.11.2019 war endlich mal ein Versicherungsvergleich für Elektroautos (gilt für alle Fahrzeuge mit Akku). Der aktuell leistungsstärkste Tarif für Elektroautos ist der von der Itzehoer im Top Drive-Tarif. Eine Berechnung im Internet ist im Drive-Tarif leider nicht möglich. Hierfür muss Kontakt zu einem Berater aufgenommen werden.
    Hier ein Auszug der interessanten Positionen:
    Neuwertentschädigung: 36 Monate
    Kaufwertentschädigung gebraucht: 36 Monate
    Abzug neu für alt: kein Abzug
    Tierbiss-Folgeschäden: unbegrenzt
    Kurzschluss-Folgeschäden: unbegrenzt
    Ladestation/-kabel versichert: ja
    Entsorgung beschädigter Akku nach Totalschaden: Fahrzeugentsorgung
    Akku-Versicherung: Allgefahrendeckung
    Restwert Akku: kein Abzug neu für alt unabhängig vom Alter des Fahrzeuges

    Hier die Antwort der Nürnberger Versicherung aufgrund meiner Anfrage (siehe 144):


    Wir bieten für Hybridfahrzeuge den Zusatzbaustein Elektro-Plus an.




    Der neue Baustein „Elektro Plus“ enthält umfangreiche Erweiterungen:
    - Beschädigung und Zerstörung des Akkus durch Falschbedienung versichert (z.B. durch Überladen)
    - Ladekabelund Adapter bis zu 600 EUR
    - Tierbissfolgeschäden bis zu 20.000 EUR
    - Überspannungsschäden aufgrund Kurzschluss bis zu 20.000 EUR
    - Entsorgungskosten des Akkus bis zu 1.000 EUR bei Totalschaden oder Zerstörung
    - Abschleppen bei Entladung des Akkus des Elektrofahrzeugs bis zu 250 EUR; Pannenhilfe bis zu 150 EUR
    Das Beste daran: Für Pkw ist der Baustein kostenlos!
    Der Jahresbruttobeitrag für Elektro-/Hybrid-Lieferwagen bis 3,5 t Gesamtgewicht beträgt 49,90 EUR auf die Vollkaskoversicherung.



    Der Endpreis ist allerdings recht hoch.

    Ich habe mal bei den diversen Versicherungen ohne konkrete Angaben in den Versicherungsbedingungen zu Elektro/Akku angefragt, ob es (Zusatz-)Leistungen speziell für Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge gibt.


    Die HUK24 hat schon geantwortet:


    Die fest im Fahrzeug eingebaute(n) Batterie(n) sind in der Fahrzeugversicherung mitversichert.

    Die Kaskoversicherung kommt für Schäden auf, die Ihnen durch die Beschädigung, Zerstörung oder den Verlust des versicherten Fahrzeugs entstehen. Sie erhalten die Reparaturkosten oder bei einem Totalschaden den Wiederbeschaffungswert ersetzt.

    Die Teilkasko ersetzt Schäden durch folgende Ereignisse:

    - Brand oder Explosion
    - Entwendung (Diebstahl und Raub)
    - Naturgewalten (Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Lawinen oder Vulkanausbruch).
    - Zusammenstoß mit Tieren aller Art.
    - Bruch der Verglasung
    - Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss; Folgeschäden sind bis zu 3000 € je Schadenfall versichert
    - Überspannungsschäden infolge Blitzschlag
    - Tierbiss (z.B. Marderbiss) bei Krafträdern, Campingfahrzeugen und PKW an Kabeln, Schläuchen, Gummimanschetten, Dämmmaterial und Leitungen; Folgeschäden sind bis zu 3.000 € je Schadenfall versichert

    Die Vollkasko ersetzt Schäden durch folgende Ereignisse:

    - alle Schadenereignisse der Teilkasko
    - Unfallschäden, egal wer den Unfall verschuldet hat
    - mutwillige Beschädigung durch Fremde
    - Transport auf einer Fähre oder Schiff

    In der Vollkasko sind alle festen Bestandteile des Fahrzeugs ohne Mehrbeitrag gegen die o.g. Gefahren mitversichert, wenn diese gesetzlich zulässig und fest am Fahrzeug ein- oder angebaut sind.

    Das Gleiche gilt für Zubehör dessen Mitführen gesetzlich vorgeschrieben ist (z. B. Verbandskasten) oder dem Betrieb des Fahrzeugs (z. B. Ladekabel bei E-Fahrzeugen) dient.

    Weitere Vorteile für Sie:

    - Wir verzichten weitgehend auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit. Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz bleibt das Fahren unter Einnahme berauschender Mittel (z.B. Alkohol) oder wenn es einem Dieb besonders leicht gemacht wurde.
    - Wir erstatten den Neupreis des Fahrzeugs innerhalb von 18 Monaten nach Erstzulassung bei Diebstahl oder Totalschaden.
    - Wegfall von Kürzungen, wenn bei einer Reparatur ältere Teile durch Neuteile ersetzt werden ("neu für alt").
    - Wir ersetzen die Kosten für den Austausch der Tür- und Lenkradschlösser, wenn die Fahrzeugschlüssel anlässlich eines Einbruchdiebstahls - nicht aus dem Kraftfahrzeug - oder durch Raub entwendet wurden. Nunmehr bezahlen wir auch die Neucodierung von schlüssellosen Zugangs- und Startsystem ohne Limit, falls sich unberechtigte Dritte die Zugangsdaten beschafft haben.

    Die beitragsfrei enthaltene Differenzkaskoversicherung für geleaste PKW (GAP) ersetzt Ihnen bei einem Totalschaden oder Verlust des Fahrzeugs die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem Ablösewert des Leasingvertrags.

    Weitere Informationen können Sie den Versicherungsbedingungen entnehmen.



    Als interessante Unterschiede für Hybrid-Fahrzeuge bei der HUK und der GVV Classic kann ich jetzt folgendes feststellen:


    Folgeschäden bei Kurzschluss bzw. Tierbiss sind bei der HUK bis 3.000 € und bei der GVV Classic bis 10.000 € versichert.


    Entsorgungskosten sind bei der HUK bis 500 € und bei der GVV Classic mit dem Baustein Kasko Plus bis 2.000 € versichert.


    Ladestation inklusive Ladekabel sind bei der GVV Classic mitversichert, wenn sie unter Verschluss gehalten werden. Das Ladekabel bei E-Fahrzeugen ist als Beispiel bei der HUK ebenfalls genannt.


    Die GVV Classic bietet einen erweiterten Versicherungsschutz für Akkumulatoren an: Diese Deckung gilt nur im Classic-Tarif in Verbindung mit einer Vollkaskoversicherung. Bei einem Elektro/Hybrid-Pkw sind über die Schadensereignisse der Teilkaskoversicherung (A.2.2.1) und Vollkaskoversicherung (A.2.2.2) hinaus die Beschädigung, Zerstörung oder der Verlust des Akkumulators durch alle Ereignisse versichert, sofern nachfolgend nicht etwas anderes geregelt ist. Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die auf einen der unter A.2.9 beschriebenen Leistungsausschlüsse zurückzuführen sind; die durch eine allmähliche Einwirkung oder durch den gewöhnlichen Alterungsprozess entstehen (zum Beispiel Abnutzung bzw. Leistungsminderung durch Zeit); die auf einen Konstruktions- oder Materialfehler des Herstellers zurückzuführen sind; die durch chemische Reaktionen (zum Beispiel Oxidation, Säure oder Lauge) entstanden sind.
    Dieses ist nach ähnlichem Wortlaut bei der HUK (siehe oben Antwort HUK24 1. und 2. Satz) ebenfalls enthalten.


    Die HUK erstattet den Neupreis in den ersten 18 Monaten und die GVV Classic auch, aber mit dem Baustein Kasko Plus in den ersten 24 Monaten. In den Versicherungsbedingungen der HUK ist aber bei einer erweiterten Neupreisentschädigung eine Frist von 36 Monaten genannt.


    Als wesentliche Unterschiede sind die Wertgrenzen (3.000 € zu 10.000 € bzw. 500 € zu 2.000 €, siehe oben) sowie die unterschiedlichen Neupreisentschädigungszeiträume festzustellen.

    Hi,
    Ich hab die Ursache gefunden, bitte nicht mit mir schimpfen. :S
    Das Geräusch kommt vom Garagentor Antriebsmotor der naturgemäß direkt über dem geparkten Niro an der Decke der Garage befestigt ist.
    Der Niro selbst ist wie Eskimo geschrieben hat nach dem ausmachen still, geräuschlos. :D

    Das Ganzeerinnert mich an eine ähnliche Geschichte mit meinen Vater. Ich sollte mal mitin den Keller kommen, weil es dort piepte und er dort einen Vogel vermutete.Die Ursache hing an der Decke: der Rauchmelder piepte, weil die Batterie schonschwach war. :thumbup:

    In Celle gilt folgende Regelung:


    Für dasParken von Fahrzeugen, die als elektrisch betriebene Fahrzeuge gekennzeichnetsind, wird bei Verwendung der Parkscheibe im Geltungsbereich eines Parkscheinautomatenfür die jeweils höchstzulässige Parkdauer keine Gebühr erhoben. DieseGebührenbefreiung endet mit Ablauf des 31. Dezembers 2026.


    Das ist schon mal ein Anfang.

    Aber im Schadensfall zahlt die Versicherung nur nach ihren Bedingungen. Wenn dort eine Leistung nicht enthalten ist, wird sie sicherlich nicht zahlen. Sich auf Auslegung von irgendwelchen Begriffen zu verlassen, ist gefährlich, weil es die Versicherung anderes sehen könnte. Am Besten man hat keinen großen Schadensfall. Wenn es teuer wird, wird die Versicherung schon Wege suchen, dass sie weniger oder gar nicht zahlen muss. Der komplette Umfang der Versicherung ist doch keinem so richtig klar oder liest jemand die ganzen Versicherungsbedingungen von vorne bis hinten durch?


    Man bleibt entweder aus Bequemlichkeitsgründen bei der gleichen Versicherung oder man nutzt die Hilfe eines Vergleichsportals. Daten eingeben und fertig. Aber welche Versicherungen sind dort alles aufgeführt? Nicht alle. Welche Leistungen werden konkret bei bestimmten Leistungen übernommen? Das kann ein Vergleichsportal nicht. Die eine Versicherung hat z. B. eine Neupreisentschädigung in den ersten 12 Monaten, die andere in den ersten 24 Monaten. Fahrzeugzubehör ist bei nächsten Versicherung bis zu 5.000 € versichert und bei der anderen bis zu 10.000 €. Der erste Blick kann täuschen und man muss dann in die Tiefe gehen. So einfach kann man die Versicherungen nicht miteinander vergleichen. Nur auf den Preis zu sehen, reicht nicht aus. Hier muss sich dann jeder seine Schwerpunkte setzen, was für ihn persönlich am wichtigsten ist.


    Andere Versicherungen haben deutlich geringere Leistungen bei Elektro-/Hybrid-Fahrzeugen und bei der HUK ist zum Beispiel nichts darüber zu finden. Ein Elektro- oder Hybrid-Fahrzeug ist und bleibt ein Auto, ist aber aufgrund des Akkus für die Versicherung ein größeres Risiko. Des Weiteren fehlen auch längere Erfahrungen darüber.

    Habe ich mal herauskopiert:
    Zusatzleistungen für Elektro/Hybrid-Pkw


    Versicherte Gegenstände: Abweichend von A.2.1.2.3 ist im CLASSIC-Tarif die zu dem versicherten Elektro/Hybrid-Pkw gehörende Ladestation inklusive Ladekabel mitversichert, wenn sie unter Verschluss gehalten wurden.


    Kurzschlussschäden an der Verkabelung: Ergänzend zu A.2.2.1.6 sind im CLASSIC-Tarif nach einem Kurzschlussschaden an der Verkabelung auch Folgeschäden am Akkumulator von Elektro/Hybrid-Pkw bis zu 10.000 EUR versichert.


    Tierbiss: Ergänzend zu A.2.2.1.7 sind im CLASSIC-Tarif Folgeschäden am Akkumulator von Elektro/Hybrid-Pkw durch Tierbiss bis zu 10.000 EUR je Schadenfall versichert.


    Entsorgungskosten: Ergänzend zu A.2.10.9 sind mit dem Baustein Kasko PLUS Entsorgungskosten, welche in Verbindung mit einer Beschädigung des Akkumulators von Elektro/Hybrid-Pkw stehen, bis 2.000 EUR mitversichert.


    Erweiterter Versicherungsschutz für Akkumulatoren: Diese Deckung gilt nur im CLASSIC-Tarif in Verbindung mit einer Vollkaskoversicherung. Bei einem Elektro/Hybrid-Pkw sind über die Schadenereignisse der Teilkaskoversicherung (A.2.2.1) und Vollkaskoversicherung (A.2.2.2) hinaus die Beschädigung, Zerstörung oder der Verlust des Akkumulators durch alle Ereignisse versichert, sofern nachfolgend nicht etwas anderes geregelt ist.


    Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die auf einen der unter A.2.9 beschriebenen Leistungsausschlüsse zurückzuführen sind; die durch eine allmähliche Einwirkung oder durch den gewöhnlichen Alterungsprozess entstehen (zum Beispiel Abnutzung bzw. Leistungsminderung durch Zeit); die auf einen Konstruktions- oder Materialfehler des Herstellers zurückzuführen sind; die durch chemische Reaktionen (zum Beispiel Oxidation, Säure oder Lauge) entstanden sind.



    siehe auch:
    https://www.gvv.de/media/downl…fz-Versicherung_01-18.pdf

    Mein Niro (PHEV Spirit) soll nun demnächst kommen und ich habe die Wartezeit überbrückt, um mich mit der zukünftigen Versicherung zu beschäftigen.


    Es ist schon ein ordentlicher Mehrpreis eines Plug-In-Hybriden und trotz der 7 Jahre Garantie von KIA gibt es doch immer das teure Risiko des Akkus. Nach diversen Versicherungsvergleichen kommt man sicherlich auf ein günstiges Ergebnis, aber stimmt auch die Leistung dahinter?


    Also habe ich im Internet bei diversen (insgesamt 20) Versicherungen die Versicherungsbedingungen nach den Stichworten (Hybrid, Elektro, Akku) durchsucht, um herauszufinden, welche Leistungen bei Hybrid-Fahrzeugen überhaupt enthalten sind. Dieses kann man bei den Vergleichsportalen leider nicht steuern, obwohl es doch ein sehr wichtiger Punkt ist. Leider gibt es viele Versicherungen, die hier noch nichts geregelt haben. Dieser Punkt wird sicherlich nach und nach in den Bedingungen aller Versicherungsgesellschaften auftauchen. Ähnlich wie die Entwicklung bei den Mährobotern in den Bedingungen der Hausratversicherung. Zuerst nur wenige Gesellschaften und jetzt hat (bestimmt) jede Hausratversicherung in ihren Bedingungen auch Mähroboter aufgenommen.


    Mein Ergebnis ist (ich bin nicht bei einer Versicherung beschäftigt, habe damit auch nichts zu tun und wurde auch nicht gesponsert), dass es den umfänglichsten Schutz für Hybrid-Fahrzeuge bei der GVV im Classic-Tarif neben den anderen "normalen" Versicherungsleistungen gibt. Hier gibt es zwar einen jährlichen Mehrpreis von ca. 50 Euro für mich (bei meinen Bedingungen) gegenüber der HUK, wo ich früher immer war, der mir das dann aber auch wert ist.