Find die Idee eigentlich super umgesetzt. So gut kann ein Original garnicht sein. Durchsichtig, Abgedichtet und Temperaturstabil. Sehr cool.
Beiträge von Typpes
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Auch Garantien sind geregelt. Bitte einmal in der GVO / dem Beiblatt nachsehen.
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Der Unterschied ist dass KIA (und mein Vertragspartner) mir schriftlich eine Überziehung von 2 Monaten / 2000km eingeräumt hatten. Das machen andere nur intern.
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Fangen wir die Diskussion wirklich wieder von vorne an? Jeder Hersteller hat keine explizite Kulanz. Die gibts nur kulanter aweise im Einzelfall. Ohne Anspruch darauf. KIA passt sich nur dem Standart an.
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Allzeit innerhalb aller Regularien. Ist auch hier im Forum gut nachzuhalten.
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Das ist völlig wertfrei und im Wortlaut inkl. Formatierung identisch im Briefkasten gewesen.
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Schöne idee. Diese Art Betrachtung muss aber fairer Weise auch auf die Fahrzeugproduktion beider Arten angewendet werden. Mein Tipp ist, dass selbst auf die lange Garantiezeit eines KIA der BEV in der Gesamtbetrachtung noch immer "Umwelt schädlicher" und teurer als ein aktueller Verbrenner ist.
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Heute habe ich unaufgefordert eine Stellungnahme meines Kaufvertragspartners erhalten:
"...
Des Weiteren haben sich seit Mai 2019 bei KIA Motors Deutschland die Garantiebestimmungen verschärft.
Diese treten ab dem 31.07.2019 in Kraft.
Daher möchten wir Sie darüber informieren, dass es ab dem 31.07.2019 keine Kulanz bei der Einhaltung der Serviceintervalle gibt. Die Serviceintervalle Ihres Fahrzeugen muss somit strengstens eingehalten werden. Es steht also kein Kilometer oder Tag Abweichung als Kulanz zur Verfügung.Hat Ihr Fahrzeug zum Beispiel einen Service-Intervall von 15.000 Kilometer / 12 Monate, und Sie haben bei einem KIA Servicepartner vor Ort auf dem Tacho 15.001 stehen, wäre somit die Garantie eingeschränkt. Das gleiche gilt, wenn Ihr Fahrzeug eine Garantieanmeldung am 11.08.2018 hat aber erst am 12.08.2019 zum Service gebracht wird.
Wir empfehlen Ihnen daher immer rechtzeitig einen Werkstatttermin zum Service zu vereinbaren.
Bitte beachten Sie, dass die Regelung erst ab dem 31.07.2019 in Kraft tritt und vorherige geringe Abweichungen bei der Inspektion nach den alten Garantiebestimmungen gehanthabt werden.
..." -
Eigentlich ganz einfach. Wird das Fahrzeug abweichend einer handelsüblichen, breit gefächerten Normalfahrweise bewegt, soll gesondert gewartet werden. Wüste, Taxi, Rennen, Kurzstrecke sind u.A. die Abweichungen die jeder Hersteller als "gesondert zu Warten" bewertet.
Technisch hat das ebenfalls Sinn. Ich würde unter solchen Bedingungen zumindest das Ölwechselinterwall halbieren.