Wenn du keinen Regler hast, es aber auch nicht automatisch eingestellt wird, hat das Auto keine Betriebserlaubnis.
Leuchtweitenregulierung LED Scheinwerfer
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Mann, du hast eine Leuchtweiteregulierung und wenn du der Meinung bist, dass sie nicht oder falsch geht, dann wende dich an deine WS
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.. Unter der Zeit-Überschrift 'Blendende Aussichten' ..
.. http://www.zeit.de/mobilitaet/…ersteller/komplettansicht ..
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danke @jazzonie!
Tatsächlich hat sich gegenüber meiner zuletzt geposteten CEC 48 was geändert.
Eine (hoffentlich) aktuelle Fassung ist hier:http://eur-lex.europa.eu/LexUr…2011:323:0046:0152:de:PDF
Es ist allerdings irreführend, dass die Zeit schreibt, LED Scheinwerfer benötigen keine Höhenverstellung.
Richtig ist, dass Mehrfach LED Scheinwerfer (nicht Niro) bzw LED Scheinwerfer unter 2000 Lumen keine automatische Verstellung brauchen. -
Vielen Dank jazzonie!
Das erklärt wohl einiges. Ich gehe jetzt mal davon aus, dass es keine Leichtweitenregulierung beim PlugIn gibt. Grund: Lichtstärke wird unter 2000 Lumen liegen.
Noch ein Wort an die anderen "Experten": "Ich hatte eine präzise Frage gestellt. Auf diese wollte ich eine präzise Antwort. Keine Wiederholung der gesetzlichen Bestimmungen und vor allem keine Glaskugelmutmassung!"
Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal ........halten. -
danke für die Blumen...
ich hatte nie was anderes geschrieben.
Wenn keine manuelle da ist, dann ist es eine automatische.Da helfen dir deine verbalen Entgleisungen auch nicht weiter
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Noch ein Wort an die anderen "Experten": "Ich hatte eine präzise Frage gestellt. Auf diese wollte ich eine präzise Antwort. Keine Wiederholung der gesetzlichen Bestimmungen und vor allem keine Glaskugelmutmassung!"
Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal ........halten.1. Mit deinen 8 Beiträgen lehnst du dich ziemlich weit aus dem Fenster, wenn du den Wissensstand der Anderen beurteilst. Wenn du mal etwas in den Beiträgen von laun3006 gelesen hättest, den meinst du ja sicherlich, würdest du merken das da kein hohles geblubber rüber kommt.
2. So einen Ton, von wegen "einfach mal ........halten" kannst du dir hier gleich abgewöhnen. Das ist vielleicht der Umgangston in Foren wo du dich sonst rum treibst. Hier kann es psssieren das man schnell mal nurnoch zuschaut.
3. Wenn du hier nicht die richtige Antwort bekommst, kannst du gerne auch die KIA Hotline anrufen oder zu deinem Händler der dir das Auto verkauft hat gehen und ihn fragen der ist ja zertifiziert und muss es ja und sollte es als KIA Partner wissen.
4. Mit deine neuen Erkenntnissen kannst du uns ja dann bereichern. Aber ich glaube da wirst du wenig hilfreiches erfahren. -
hier nun die tatsächlich aktuellste R48, die aber bezüglich dieses Themas ungeändert ist.
http://eur-lex.europa.eu/legal…_.2016.265.01.0125.01.DEU
Tenor:
KFZ, die bezüglich ihres Fahrwerks nicht so ausgelegt sind, dass sie die vertikale Richtung des Lichts nur "geringfügig" ändern (z.B. bei fehlenden Federn), benötigen eine automatische "Leuchtweitenregulierung".
Ausnahme: sie haben weniger als 2000 Lumen. Dann reicht auch eine manuelle Verstellung. -
Da hat jemand im Internet einen Fehler gemacht!!! STEINIGEN!!!
@NI83 Wenn du eine präzise Antwort "verlangst" frag doch das nächste mal deinen / die KIA Kundenbetreuung. Ich verwette mein rechtes Hinterrad, das du hier im Forum bessere Antwort bekommst. Vermutlich gäbe es ein "das ist halt so". Hier hast du dank gemeinsamer Forenarbeit eine Aussage die nicht nur dir, sondern auch allen anderen hilft. Ich hoffe du trägst auch mit deiner Erfahrung dazu bei.
Ein Satz zum Ball: Dem mit Abstand aktivsten und Rat-gebensten Forenmitglied ohne relevante Anzahl eigener Beiträge vor die Füße zu ist als Frischling unglücklich. Ich hoffe das ist nun aus der Welt und alle haben sich wieder lieb.