Sch... Lastpaket und AHK
Der Kia Niro Bestell- und Wartesaal im Kia Niro Forum
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Hallo
Ich habe am 09.08.16 meinen Niro Gold Version - Österreich bestellt.
Liefertermin wäre der 20. Oktober gewesen + 1 Monat (vertraglich geregelt).
Händler hat irgendwas von Problemen mit Anhängerkupplung gesagt...Auto zu schwach ausgelegt????
Bis jetzt noch kein Datum wann meiner geliefert wird
Mit 20. November kommt mein Händler in Verzug. Gebe Ihm dann noch 14 Tage Zeit.
Hat wer Erfahrung wenn Händler in Verzug kommt? -
Hi,
schau mal in die Vertragsbedingungen (AGB). Da sollte alles drinstehen.
Normalerweise solltest du im Falle des Verzugs (wenn er dann geregelt und eingetreten ist) ein einseitiges Kündigungsrecht haben.
Mehr wohl kaum, es sei denn, es ist vertraglich geregelt.Ist aber eine deutsche Sicht.
Gruß, Laun
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Im Vertrag steht folgendes:
Lieferdatum bis 20.10.16
Der Verkäufer kann den Liefertermin ohne in Verzug zu geraten um 1 Monat überschreiten. Wäre der 20.11.16
Bei Rücktritt:
Kommt ein Teil mit der Erfüllung des Kaufvertrages in Verzug, ist der andere Teil berechtigt; unter Setzung einer Frist von 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten (04.12.16) und, sofern der Verzug vorsätzlich oder grob fahrlässig erfolgt ist, einen pauschalierten Schadenersatz in der Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises zu verlangen -
Kommt ein Teil mit der Erfüllung des Kaufvertrages in Verzug, ist der andere Teil berechtigt; unter Setzung einer Frist von 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten (04.12.16)
na, da steht doch alle.
Am 21.11. Frist von 14 Tagen setzen. Kommt das Auto dann nicht, kannst du vom Vertrag zurücktreten.Gruß, Laun
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sofern der Verzug vorsätzlich oder grob fahrlässig erfolgt ist, einen pauschalierten Schadenersatz in der Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises zu verlangen
Was versteht man unter vorsätzlich oder grob fahrlässig
Mein Händler hat vor ca. 1,5 Monaten ein Mail von Kia verschwitzt und mich nicht über die Lieferverzögerung informiert... Das verstehe ich unter grob fahrlässig oder evt. auch vorsätzlich....
Da geht es dann um Schadenersatz... -
vergiss es!!
Die Beweislast hast du.
Vorsatz ist Absicht und grobe Fahrlässigkeit mehr als "Verschwitzen".Ansonsten hol dir einen RA. Der ist dafür da.
Gruß, Laun
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Will das Auto ja.. mal schauen wie es sich entwickelt
Danke für die Info -
heute neue Info vom Händler bekommen... Lieferung meines Spirit mit Lastpaket erst ende Jan. 2017.
Leider ist dies nun schon 1 Monat später als ursprünglich geplant ( bestellt Anfang Oktober) -
unser Niro kommt auch später, jetzt meint der Händler in 14 Tagen! also drei Wochen zu spät. Was ein Rücktrittsrecht betrifft, so gilt folgendes: man muß 6 Wochen warten, ist dann nicht geliefert, dann muß man eine Frist von 14 Tagen setzen und darf 5% vom Kaufpreis abziehen. Wenn dann nicht geliefert, ist der Vertrag erloschen! Das ist bei mir so, da wurde eine voraussichtliche Lieferung in der 41 Woche genannt, das ist nicht bindend, ( dann gilt obiges! ) hätte der Verkäufer einen genauen, Tag und Datum genannt, dann darf er den nur 14 Tage überschreiten, sonst kann man sofort vom Kaufvertrag zurück treten.LG,
Mudi Manni