Der Fussgängerschutz kann verändert / schlechter sein. Ich suche gerade nach ähnlichen Fragen über "Zierleisten", die soweit ich gelesen habe nicht Eintragungspflichtig sind. Ein Rammschutz hingegen schon. §19 stvzo sollte auch Aufschluss geben, ist aber nicht ganz einfach.
Front Bumper
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das Problem ist, dass die "Gefährdung" durch einen Gutachter geprüft werden muss.
Der reine Gesetzestext hilft da nicht weiter.Es gibt da bestimmt beide Lager in unserem Fall.
Überlege nur, wieviele Autos TÜV bekommen, obwohl die Reifen 10cm rausschauen. Da geht es um die "Bedeckung des Reifens" was von einem als reine Lauffläche(Profil) und von dem anderen als Reifen incl Felge spezifiziert wird.Oder z.B. Power Lan, das allen gesetzlichen Bestimmungen widerspricht, aber durch Certified Bodies (Benannte Stellen) dennoch zugelassen wird.
Allerdings ist das Teil für mich weder ein Unterfahrschutz noch ein Rammschutz sondern ein Unterbodenschutz, dessen Kontakt mit einem Fußgänger ich nicht sehe(n will)
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Interessant zu wissen wäre auch ob der Unterfahrschutz/Blende aus ABS-Kunststoff oder aus GFK gefertigt ist. Denn GFK Teile wie z.B Stoßstangen sind damals verboten worden bzw. waren nicht mehr zulassungsfähig weil die Splittergefahr bei einem Unfall zu hoch ist.
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gfk wäre viel zu aufwendig. Sowas macht man heutzutage in der Spritzform mit Thermoplast
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Das ist nicht unbedingt gesagt. Die ganzen billig Fummel Tuning Stoßstangen und Frontlippen aus der Bucht sind fast immer aus GFK. Deshalb ist da meist auch immer nur ein Materialgutachten dabei und keine ABE.
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wir reden hier von was aus Südkorea. Das war nie für den deutschen Markt gedacht und die kennen keine ABE.
Der Heckdiffusor ist auch Spritguss -
Ich finde dieses Teil schick und werde es bestellen.
Ich bezweifele ob es jemals einen TÜV-Prüfer auffallen wird das es nicht Originalverbau ist. Bei einem Unfall wird auch kein Gutachter darauf schauen ob dieser Unterfahrschutz da eigentlich nicht ran gehört. Da müsste man diese Leute schon explizit drauf hinweisen.
Ich sehe da keine Gefährdung für Fußgänger etc.Also reine Risikoabwägung und ich entscheide das so für mich. -
...reine Risikoabwägung und ich entscheide das so für mich.
Genau.
Wie die StVO.
Alles frei interpretierbar. -
Versandmeldung kam gerade, ist unterwegs per USPS.
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