echt? Als HEV? würd ich sofort machen. Wer weis, was das das an Vorteilen kommt.
Hmm, hatte schon Schilder gekauft.
Wohne auf dem Land. Die Kühe machen mir auch so Platz wenn ich vor ihnen stehe.
echt? Als HEV? würd ich sofort machen. Wer weis, was das das an Vorteilen kommt.
Hmm, hatte schon Schilder gekauft.
Wohne auf dem Land. Die Kühe machen mir auch so Platz wenn ich vor ihnen stehe.
Mir hatten die auch ein E Kennzeichen angeboten.
Aber wie bei Frank hatte ich schon Kennzeichen mit.
liegt wohl an der Unkenntnis mancher Mitarbeiter.
Schade, ich würde es sofort nehmen
und zur Klarheit: PHEV bekommt es, HEV nur, wenn die zuständige Behörde sich verhaut
Ich würde es nicht an der Unkenntnis fest machen.
Die gute Frau hat mir ja gezeigt, dass es in der Zulassung drin steht ; " E-Kennzeichen erlaubt"
Kam nicht von Ihr.
Laut ihrer Aussage könnte ich jederzeit die Kennzeichen wechseln lassen auf E (nicht ESSEN )
Das würde ich sofort machen.
Bei uns in Stuttgart z.B. ist das Parken an städtischen Parkplätzen kostenlos.
Normalerweise sind die Parkgebühren jenseits von gut und böse.
Leider kocht da jede Kommune ihr eigenes Süppchen, das finde ich echt dumm.
Eine Anweisung im Gesetz- und alle müssten es tun.
So dreht sich der Wasserkopf und verschlingt währenddessen Unsummen.
Ich glaube, ich frag mal an, ob das geht.
Ich zitiere mal aus der im 1. Post verlinkten Informationsschrift des Kreises Segeberg zum E-Kennzeichen:
Für Hybridfahrzeuge mit den Schlüsselnummern zur Aufbauart (Feld 10) 0008, 0010, 0012, 0014,0019, 0022 und 0024 ist der Zulassungsbehörde zusätzlich zur Zulassungsbescheinigung und derEWG-Übereinstimmungsbescheinigung eine schriftliche Bescheinigung des Herstellers darübervorzulegen, dass es sich tatsächlich um ein extern aufladbares Hybridfahrzeug handelt.
da muss man auf Unwissenheit spekulieren. Nachweisen kann ich das nicht. Ich kann nur mit Sprit extern aufladen. Oder Mit 12V Ladegerät
Ausserdem würde mich natürlich auch interessieren ob die 10 Jahre Steuerbefreiung für Elektroautos durch die Zuteilung eines E-Kennzeichens auch für den PHEV gelten würden...
Auch hierzu der Hinweis, dass die Steuerbefreiung und das E Kennzeichen nichts miteinander zu tun haben.
Zur Steuerbefreiung gehts hier:
http://www.zoll.de/DE/Fachthem…lektrofahrzeuge_node.html
Also nur für reine EV Fahrzeuge