Bin gerade bei der Vorbereitung meiner Urlaubsreise auf folgende Info gestoßen; ich hoffe ich habe eine Info diesbezüglich nicht übersehen.
In den Sommermonaten (Mitte Mai bis Mitte Oktober) darf nach einer Verordnung des italienischen Transportministeriums mit Winter- oder Ganzjahresreifen dagegen nur dann gefahren werden, wenn diese einen Geschwindigkeitsindex aufweisen, der mindestens dem in der Zulassungsbescheinigung Teil I festgesetzten Geschwindigkeitsindex entspricht. (Quellen ADAC, OEAMTC)
Mitteilung der juristischen Zentrale vom ADAC: https://www.adac.de/sp/rechtss…ifen-im-Sommer_243974.pdf
Ich hoffe das der Geschwindigkeitsindex bei allen Nutzern von Ganzjahresreifen nicht dann zum Problem wird, wenns mal kurz nach Italien geht.
Bei der Höhe der eventuell anfallenden Strafe zwischen 419 und 1.682 Euro, gäb´s den Winterreifensatz samt Wechsel und Einlagern dann gratis.
In diesem Sinne allzeit gute Fahrt und allen auch noch einen schönen Sommerurlaub.