Nicht fürs Aufnehmen von Russenvideos, die Youtube gerade überschwemmen...
Aber zur Aufnahme von Parkremplern oder bei Unfällen sind diese Videos sogar in Deutschland inzwischen zulässig und werden als Beweismittel zugelassen. Man darf nur nicht ununterbrochen Filmen bzw. alte Aufnahmen müssen automatisch wieder überschrieben werden.
Und nein, die DSGVO spuckt da nicht in die Suppe und auch nicht das Recht am eigenen Bild