Hat jemand bereits Erfahrungen bzgl. Wertminderungsansatz nach einem Unfall mit dem Niro EV gemacht?
Hatte einen Auffahrunfall in das Heck meines Niro - Reparaturkosten ~7000€. Der Ansatz des Gutachters war 800€ Wertminderung, die gegnerische Versicherung (Anerkennung von 100% Schuld des Auffahrenden) hat bis dato nur 100€ gezahlt und verweigert den Rest.
Überlege die Rechtschutz einzuschalten.
Wertminderung nach Unfall Niro EV
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- EV
- Pax45mt
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Überlege die Rechtschutz einzuschalten.
Das ist der Weg!
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Meine Erfahrungen: Immer Rechtsanwalt einschalten, dann ist die gegnerische Versicherung wesentlich zahmer.
Der kalkulierte Wertverlust bei so einem jungen Fahrzeug ist lächerlich niedrig, war der Gutachter von der gegnerischen Versicherung beauftragt worden ? Dann erklärt sich alles...
Also bei Unfällen , gerade fremdverschuldet , immer Rechtsanwalt , am besten Kontakt mit dem Autohaus (Kiahändler) aufnehmen, die kennen meistens gute freie Sachverständige . Die Kosten muss die gegnerische Versicherung sowieso übernehmen und bei der Schadensumme , wird die Versicherung für den Verursacher so oder so steigen. Gerade beim Nutzungsausfall versuchen die Versicherungen gerne zu tricksen, wenn kein Anwalt dabei ist.
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Vielleicht auch einmal
selbst ermitteln, was dir zusteht. Also einschl. Nutzungsausfall, Wertverlust, Entschädigung für Aufwand u.s.w. und dann die Versicherung kontaktieren und einen Vorschlag von denen anfordern. Wenn die merken, dass man sich informiert hat, sind die schon zu Zugeständnissen bereit, wohl wissend dass sonst u.U. ein teueres Verfahren auf die Versicherung zukommt. Und ein solches Vorgehen beschleunigt den Vorfall ungemein.
Versuch macht kluch ! ! !
Gruss
Achim
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Wertverlust kann nur ein kostenpflichtiger Gutachter feststellen. Der Nutzungsausfall/Tag ; Zeitwert (auch so ein Thema wenn Totalschaden im Raum steht) wird bei Schwacke nur gegen Gebühr angezeigt. Mit Einschaltung RA läuft das eher schneller. So meine Erfahrung.
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Ich würde es trotzdem versuchen !
Kostet 1 Stunde Aufwand für das Zusammensuchen der benötigten Infos, die Versicherung per email anschreiben und deren Angebot abwarten.
Und zum Anwalt kannst ja immer noch, wenn es denn aber zur gerichtlichen Auseinandersetzung kommt, kannst du schon mal mit einem zeitlichen _Aufwand rechnen, indem du dein Abitur nachholen kannst. Und der Ausgang ist ungewiss.
Wie gesagt, Versuch macht kluch ! ! !
Gruss
Achim
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Auch eine gute Rechtschutzversicherung ist sinnvoll.
Ich bezahle dafür einen Beitrag von 62,34 € im Jahr. -
Wenn dein Gegner zu 100% Schuld hat, der Schaden eine gewisse Summe überschreitet (glaube ca. 1500€) und der Unfall in Deutschland passiert ist (deutsches Recht), steht dir immer ein Anwalt zu und die gegnerische Versicherung muss alle Kosten übernehmen.
Habe ich beim letzten Unfall (Fahrerflucht) gemacht und kann mich nicht beklagen. Der Schaden betrug Brutto insgesamt 1700€.
Wenn sich die Versicherung weigert würde ich auf jeden Fall einen Anwalt hinzuziehen und alles machen lassen. Dafür musst du auch NICHT deine Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen.
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Meine Erfahrungen: Immer Rechtsanwalt einschalten, dann ist die gegnerische Versicherung wesentlich zahmer.
Der kalkulierte Wertverlust bei so einem jungen Fahrzeug ist lächerlich niedrig, war der Gutachter von der gegnerischen Versicherung beauftragt worden ? Dann erklärt sich alles...
Also bei Unfällen , gerade fremdverschuldet , immer Rechtsanwalt , am besten Kontakt mit dem Autohaus (Kiahändler) aufnehmen, die kennen meistens gute freie Sachverständige . Die Kosten muss die gegnerische Versicherung sowieso übernehmen und bei der Schadensumme , wird die Versicherung für den Verursacher so oder so steigen. Gerade beim Nutzungsausfall versuchen die Versicherungen gerne zu tricksen, wenn kein Anwalt dabei ist.
So ist's gelaufen, über das KIA Autohaus wurde der Sachverständige beauftragt. Der hat eine Wertminderung von 800€ bei einem Gesamtreparaturschaden von ~7000€ ermittelt.
Schriftverkehr und Kommunikation wurden abgewickelt über eine Rechtsanwaltsgesellschafts mbH. Alle Reparaturkosten, Sachverständigenkosten und Rechtsanwaltsgesellschafts Kosten wurden von der gegnerischen Versicherung übernommen. Die einzige bis dato abgelehnte Position ist die Zahlung der veranschlagten Wertminderung, bis dato sind hier nur 150€ übernommen worden - Begründung ist angefügt.
Für weitere Rechtsschritte (gerichtliche Auseinandersetzung) fordert die bisher involvierte Rechtsanwaltsgesellschaft die Deckungszusage meiner Rechtschutzversicherung. Da wäre dann der Selbstbehalt meinerseits zu übernehmen und weg. -
Lieber den Selbstbehalt der Rechtsschutzversicherung bezahlen als der gegnerischen Versicherung das durchgehen zu lassen.