@ Miwa bin ja auch bei der Direktline und habe bisher immer ein Bogen um Rabattretter gemacht. Aber unter diesen Voraussetzungen muss ich mich mal schlau machen.
Versicherungsvergleich
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Würde mich interessieren, ob da die BaFin schon eingeschaltet ist.
Nach
https://www.gesetze-im-internet.de/pflvg/__5.html
und
https://www.bafin.de/DE/Verbra…versicherung_artikel.htmlmuss die Versicherung der Folgeversicherung die "Dauer, die Anzahl und Daten während der Vertragslaufzeit gemeldeter Schäden, die zu einer Schadenzahlung oder noch wirksamen Schadenrückstellung geführt haben" mitteilen.
Damit ist das ganze wieder transparent und der Folgeversicherer wird einem was hüsteln.
Die Klausel der Verti, wonach beim Versicherungsübergang so getan wird als wäre ein Schaden "nicht rückstufungsrelevant" gewesen ist für mich (forsichtig formuliert) tricky.
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Bin seit ewigen Zeiten bei der HUK24.
Zahle dort 430€ (19.000km, SB 300/150, SF 35, älter 25, privat, Carport, Mallorca, Schutzbrief, Rabattschutz, Kasko Select, Kasko Plus, Fahrerschutz).SB 500/300 - zahle 98€ weniger.
Die regionale Einstufung ist nicht ohne - daher können schon immense Unterschiede kommen. -
Ich bin Versicherungskaufmann.
.....und es hat keine Rückstufung gegeben, da Rabatt-Retter. Das ist kein Fall für die BaFin. Sondern wird in den Versicherungsbedingungen geregelt!!!
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wie regelst du in den Bedingungen der Gesellschaft A das, was eigentlich die Gesellschaft B betrifft?
"Gesunder Menschenverstand an"
Da diese Klausel nur die Folgegesellschaft trifft und für diese zum Nachteil ist wäre es doch clever, wenn alle Gesellschaften diese Klausel haben...
Haben sie aber nicht, da das nicht geht.
Denn:
dieses Procedere ist ganz klar geregelt und natürlich ist das ein Fall für die BaFin.Les dir einfach den 2ten Link von der BaFin durch, dann findest du es.
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Nein, ist es nicht. Verti agiert korrekt. Übrigens arbeite ich für mein Unternehmen (nicht Verti) im Rahmen meiner Tätigkeit auch mit der BaFin zusammen. Das hat oft auch nichts "mit gesundem Menschenverstand" zu tun.
Aber ich möchte nun auch keine Diskussion über AVB´s beginnen. Das ist hier auch nicht das Thema.
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Ich hatte im Jahr 2016 einen Unfall auf der AB, ich war unverschuldet, mir ist eine älter Dame nach einer Ausfahrt im Baustellenbereich beim Spurwechsel in die Seite gefahren. Da keine Zeugen vorhanden und sie gab an das ich gewechselt hätte gab es 50/50 Lösung. Soviel zum Vorgeplänkel.
Da ich einen Rabattretter habe und auf Vorschlage der HUK24 hab ich meinen Schaden durch meine Vollkasko regulieren lassen (3000€). Die Dame bei der Versicherung meinte ich müsse dann noch das Jahr 2017 bei der Huk24 bleiben wegen der SF und erst danach könne ich wechseln mit dem aktuellen SF als wäre nichts gewesen.
Ist das nun richtig und ich könnte wenn ich wollte ohne den SF einzubüßen wechseln? Was ich eigentlich nicht will Oder hängt mir das trotz Rabattretter ewig an?
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Ist das nun richtig und ich könnte wenn ich wollte ohne den SF einzubüßen wechseln? Was ich eigentlich nicht will Oder hängt mir das trotz Rabattretter ewig an?
Hi,...genau dieses Szenario hatte ich bei der genannten Gesellschaft und bei einem nicht verschuldeten Schadensfall.
Da ich durch diverse Beitragsvergleiche die Versicherungsgesellschaft wechseln wollte ,wurde der mit Rabattretter erworbene Schadensfreiheitsrabatt von der "neuen" Versicherungsgesellschaft nicht akzeptiert und ich wurde im SF zurückgestuft,
obwohl der "Schaden" bereits 3 Jahre zurücklag..
Faszit:Bin wieder zur "alten" Gesellschaft zurück u.habe wieder meinen durch den Rabattretter erworbenen SF vorherigen SF erneut erhalten.
Nach diversen Recherchen scheint dies übliche Praxis zu sein,so dass man i.d.R.die bisherige V-Gesellschaft nicht ohne SF-Verlust bei vorangegangem Schaden wechseln kann. -
... Kundenbindung, nichts anderes.
Rettet nur beim "Bleiben" in der Versicherung. -
... wenn dem so wäre könnte /sollte man nach einem Schaden nie wieder die Gesellschaft wechseln!
Wie von Laun schon geschrieben, muss die "Vorversicherung" der neuen Versicherungsgesellschaft diverse Dinge mitteilen.
Das ist gesetzlich so geregelt und wird auch so gehandhabt.
So lange das keine hohe Schadenanzahl innerhalb eines kurzen Zeitraumes ist, sollte es beim Wechsel keine Probleme geben.
Die Gesellschaften führen in der Regel 2 Schadensfreiheitsstaffeln parallel, sprich eine ohne und eine mit den Schäden.
Auch bieten einige Gesellschaften noch "Sondereinstufungen" an, welche dann überhaupt nichts mit den realen SF-Klassen zu tun
haben. Da gibt es dann natürlich nur die "echte" SF-Klasse mit.
Einfach der neuen Gesellschaft mitteilen (Nachweis), das die dann übermittelte, abweichende SF-Klasse aufgrund eines Rabattschutzes entstanden ist. In der Regel wird dann auch die SF-Klasse von der neuen Gesellschaft übernommen (siehe erster Satz).
Sicherlich ist das ein Instrument der Kundenbindung, wie auch schon geschrieben.Man sollte aber auch einen "kostenfreien" Rabattretter nicht mit einem gegen Zusatzbeitrag möglichen "Rabattschutz" verwechseln.
Weiterhin haben die ganzen "super günstigen" Versicherer oft deutlich schlechtere Rückstufungstabellen (da Basistarife) im Schadenfall und da macht der kostenpflichtige Rabattschutz (oder wie der auch jeweils immer heißt) noch mehr Sinn.
Die Rückstufungen in den SF-Klassen können aber auch so um mehrere Jahre bei unterschiedlichen Gesellschaften voneinander abweichen.
Also Augen auf und wirklich mal vor Unterschrift in die Versicherungsbedingungen schauen, diese müssen euch mit der Antragsaufnahme ausgehändigt werden! So gibt es keine bösen Überraschungen und außerdem gibt es ja auch noch das 14-tägige Rücktrittsrecht nach Erhalt des Versicherungsvertrages.