Ich würde da in den Details doch nochmal leicht widersprechen.
Öffentlich hieß schon immer öffentlich zugänglich (also nicht hinter dem Gartentor oder in der verschlossenen Garage) und das nicht nur für 5 Minuten am Tag.
Neu ist jetzt, dass man zusätzlich im Register eingetragen werden muss (Apps sind egal). Das anscheinend da zu viele Private die schwammige Auslegung genutzt haben. Manche sind vielleicht noch vor dieser Änderung durchgerutscht - kein Neid von meiner Seite.
Dass man den Ladevorgang ohne zu fragen selbst starten kann, ist meines Wissens nirgends gefordert. Im Fragebogen der BNetzA gibt es auch die Möglichkeit Barzahlung etc. anzubieten, was eigentlich impliziert, dass man dazu als Anbieter vor Ort sein muss. Auch bei Eichung bin ich mir unsicher, ob die zwingend notwendig ist. Aber wäre schon sinnvoll, wenn man für die gemessenen kWh dann die Quote beansprucht. Andererseits, wie wird denn überhaupt geprüft, ob der gemeldete Wert wahrheitsgemäß ist?
Also ich weiß, dass auch Leute die Quote beantragt haben, die eine ungeeichte Wallbox in ihrer Garage hängen haben. Ob die Erfolg hatten, weiß ich jetzt nicht.
Ja, meine Wallboxen haben geeichte MID-Zähler. Ich werde aber sicherlich keine Kartenzahlung anbieten und mich nicht einem Ladeverbund anschließen. Man wird mich also fragen müssen, egal ob es dann kostenlos ist, über Spende oder über kWh-genaue Abrechnung. Telefonnummer und PayPal-Adresse werden an der Wallbox ausgehängt.