Hallo, ich kenne Deine genauen Vertragsdetails nicht, aber die Grundregel ist folgendermaßen: . Ist ein unverbindlicher Liefertermin verstrichen, hat der Händler noch weitere sechs Wochen Zeit, um das Auto auszuliefern. Geregelt wird das in den Neuwagenverkaufsbedingungen (NWVB), die der Verband der Automobilindustrie (VDA) verabschiedet hat und die in Neuwagen-Kaufverträge mit einbezogen werden. Nach Ablauf der sechs Wochen können Betroffene schriftlich die Lieferung einfordern und eine Nachfrist setzen. Diese beträgt üblicherweise zwei Wochen. Sobald das Schreiben beim Händler eintrifft, besteht Lieferverzug. Erfolgt die Lieferung des Neufahrzeugs innerhalb der Nachfrist nicht, ist es nun möglich, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Und zwar ohne Kosten. Ob die Voraussetzungen und Fristen auf Deinen Fall zutreffen müsstest Du mal prüfen. Ich verklage gerade KIA auf Schadenersatz, weil mein unverbindlicher Liefertermin im Dezember 22 war und sie seit Ende Februar im Verzug sind. Seitdem habe ich nichts gehört und wie die deutsche Justiz so ist, ist der Gerichtstermin im Februar 24. HG Michael
Habe genau so gehandelt. Allerdings hat der Händler dann nach Eintritt des Verzugs quasi sofort geliefert und mittlerweile steht der Wagen auf dem Hof. Mir wäre mittlerweile eine Stornierung sogar lieber gewesen. Immerhin werde ich nun versuchen, die Kosten für den Mietwagen innerhalb der Zeit des Verzugs zurück zu bekommen, mehr wird aber wohl nicht zu holen sein.