Bei mir wurde als "höhere Gewalt" der Ukraine Krieg und der Teilemangel genannt.
Stelle ich mir interessant vor, wenn der Richter fragt, warum der Händler das Auto nicht einfach woanders "besorgt", wo es verfügbar ist, anstatt behaglich darauf pocht, auf seinen Vorlieferanten zu "warten"!?
Es gibt Händler die haben die KFZ auf dem Hof stehen und da können die KFZ gekauft werden. Höhere Gewalt wäre, wenn seine Autos z.B. Zerstört werden durch Wasserschaden. Aber doch nicht mit dem Argument, dass sein Vorlieferant Probleme mit den Teilen hat!? Ich bezweifele auch, dass der Lieferant (KIA) genau sagt, warum er das KFZ nicht liefert. Das wäre aber unter Umständen vom Gericht verlangt um seine Argumentation zu stützen!?
Ich bin auch etwas sauer, weil seit Bestellung einen Leihwagen bezahlt hatte. Seit einigen Wochen bekomme ich einen von KIA, den ich aber auch bezahlen muss. Aus dem Vertrag aussteigen kann man bei Zahlung von 10% des Kaufpreises, also keine Option. Bei meinen letzten Ford, hatte ich von Ford durchgängig einen kostenlosen Leihwagen erhalten.
Ich teile euch dann mit, was es bei mir gegeben hat. Dank Rechtschutzversicherung (KFZ) sehe ich die Sache entspannt ...