Servus,
die Frage ist in dem Zusammenhang dann immer, ob der Händler im Zweifelsfall auf ein Schreiben des Anwalts nachgibt. Andernfalls müsste man klagen, was ja auch immer Geld, Zeit und Aufwand bedeutet. Ansonsten höre ich da meinen Anwalt reden, der würde vermutlich genauso argumentieren. In vielen Fällen sind ja Verträge für die Katz, wenn eine Seite für sich alles in Anspruch nimmt, der anderen Seite aber alles verwehrt.