Danke für die Antworten.
In meinen AGB's steht, wenn die Lieferung später als 4 Monate nach Vertragsabschluss erfolgt, darf der Händler den Preis bis 5% erhöhen, darüber kann ich stornieren.
Danke für die Antworten.
In meinen AGB's steht, wenn die Lieferung später als 4 Monate nach Vertragsabschluss erfolgt, darf der Händler den Preis bis 5% erhöhen, darüber kann ich stornieren.
Danke für die Antworten.
In meinen AGB's steht, wenn die Lieferung später als 4 Monate nach Vertragsabschluss erfolgt, darf der Händler den Preis bis 5% erhöhen, darüber kann ich stornieren.
Das ist aber heftig. Die AGB's sind doch erst zum 15.6. geändert worden, meines Wissens.
Und die Lieferung erfolgt ja später als 4 Monate nach Vertragsabschluß.
Ich habe hier noch nicht erlebt, dass ein Händler eine Preiserhöhung nach Bestellung durchgesetzt hat, egal was in den AGB steht/stand.
In meiner ABE steht:
II. Preise
Der vereinbarte Preis gilt ohne Skonto oder sonstige Nachlässe.
Vereinbarte Nebenleistungen und dafür ausgelegte Kosten werden zusätzlich zu den vereinbarten Preisen berechnet.
Preisänderungen sind nur zulässig, wenn die Lieferung mehr als 4 Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll
und die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers/Importeurs geändert worden ist,
falls eine solche nicht besteht, der Hersteller-/Importeurabgabepreis.
Dann gilt der um den Betrag dieser Änderung abgeänderte Kaufpreis.
Macht der Verkäufer aufgrund einer solchen Änderung einen um 5 % oder mehr erhöhten Preis geltend,
so kann der Käufer von diesem Vertrag zurücktreten.
Der Rücktritt ist binnen 2 Wochen ab Mitteilung der Preisänderung zu erklären.
D. h. dann doch, der Verkäufer muss mir gegenüber erst einmal den erhöhten Preis geltend machen,
dann könnte ich binnen 2 Wochen vom Kauf zurück treten.
Solange er sich mir gegenüber nicht äußert, bleibt der Preis der im Kaufvertrag steht.
Alles anzeigenHier der link zu bafamit einer Statistik der bis jetzt beantragen e Autos. PDF ist leider größer als 1 MB, daher kann ich es hier nicht anhängen:
https://www.bafa.de/SharedDocs…/emob_zwischenbilanz.html
Beim niro ev mj 23 schaut es momentan so aus:
- 26 spirit
- 42 Edition 7
- 216 Vision
Es wurden daheralle Versionen schon ausgeliefert und zugelassen.
Es gibt eine Aktualisierung: Stand 01.10.2022 ist bislang für folgende Niro EV MJ23 (bzw. SG2) die BAFA-Prämie beantragt worden:
78 Edition 7 +36 zum Vormonat
644 Vision +428 zum Vormonat
35 Spirit +9 zum Vormonat
10 Inspiration +10 zum Vormonat
An die seit kurzem glücklichen Besitzer eines Niro EVs die Frage: welches Ladekabel ist aktuell dabei? Schuko oder typ2?
Bei uns war ein Typ 2 Kabel dabei, so steht es mittlerweile auch in den Listen.
Ab dem 01.01.2023 sinkt der Bundesanteil für Elektroautos
bei einem Nettolistenpreis bis zu 40.000 € auf 4.500 €
und zwischen 40.000 € und 65.000 € auf 3.000 €.
Der Herstellernachlass, der weiterhin 50 Prozent beträgt,
sinkt damit ebenfalls auf 2.250 € beziehungsweise 1.500 €.
Wie schaut das bei Kia aus, reduzieren die auch den Herstellernachlass,
oder bleibt der so bestehen wie es im Kaufvertrag steht?
Genau das hatte ich unseren Händler gefragt. Da hat er mir gesagt, das Kia alle Bestellungen bis Juli die im neuen Jahr kommen die volle Prämie gewehrt, danach bei Zulassung im neuen Jahr nicht mehr.
Außerdem meinte mein Händler das er alle Bestellungen bis April im Oktober und November bekommen soll.
Wir haben Anfang Mai bestellt.
Hatten aber nicht einige, die im Mai bestellt haben, ebenfalls schon Ihre Niros bekommen?
Zudem bin ich ehrlicherweise davon aus gegangen, dass einige von uns diesen Monat positive Nachrichten bekommen. Allein aufgrund der Tatsache, dass Ende letzten Monats und Anfang diesen Monats insgesamt 4 Schiffe angekommen sind.
Naja, nur weil Schiffe da sind, heißt es nicht, dass Autos ausgeliefert werden oder "die Richtigen" dabei sind. Heißt also weiter warten.
Bezüglich der Förderung und des Herstelleranteils. Mein Händler hat den Rabatt direkt abgezogen und vermerkt, dass hierin auch der Herstelleranteil "mit drin ist". Heißt für mich, dass zumindest der Anteil des Rabatts nicht plötzlich raus gerechnet werden kann. Dass die Förderung für den Kunden geringer ausfällt ist doof, der Rabatt insgesamt sollte sich dadurch ja nicht verändern. Lediglich die Preisanpassung kann bei entsprechender Vertragsgestaltung passieren. Aber im Zweifel einfach einen Anwalt konsultieren.