Die Polizei und das BAG.
Immer häufiger sehe ich die auf der BAB.
Die Polizei und das BAG.
Immer häufiger sehe ich die auf der BAB.
Überholen darf man auf der BAB nur, wenn man "mit wesentlich höherer Geschwindigkeit fährt" (20 km/h), als der zu Überholende und der Überholvorgang darf max. 45 Sec. (für Lkw) dauern.
Damit haben sich verm. eigentlich fast alle Übervorgänge (theoretisch) erledigt.
Ich fürchte, das die 20 km/h Unterschied nirgends in der StVO erwähnt werden (käme einem faktischen Überholverbot für LKW gleich, was mir zwar gefiele, aber noch nicht Rechtslage ist?) und es auf die Auslegung „wesentlich höherer Geschwindigkeit“ durch die gerade vor Ort befindlichen Ordnungshüter ankommt.
Seit ich aber den Niro hab, bleibe ich eh viel lieber rechts, genieße den LKAS und die ganzen anderen Helferlein und widme mich dem Multimediasystem.
Zur Ausgangsfrage wegen der 2,00m Fahrzeugbreite: Lieber komfortable Autos mit bis 2,10m Breite an den Aussenpiegeln, als viel schmalere Autos wo ich mich mit der Beifahrerin um die Armlehne kabbeln muss. Komfort siegt vor Autobahnbaustelle 😉