gar nicht. Es werden nur Geräte gefördert, die (dauerhaft) auf 11kW begrenzt sind.
wie lange Ökostrom
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- EV / PHEV
- hub
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ist das belegbar?
Im Förderprogramm steht doch
"Die geförderte Ladestation ist ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme mindestens ein Jahr zweckentsprechend zu nutzen."
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schau dir doch die Geräte an, die förderfähig sind. Die müssen nachweislich max 11kW haben.
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Da ich auch gerade aktuell rumtue, der juice booster als wallbox hat eigentlich 22kw, kann bzw. muss auf 11kw gedrosselt werden und hat die KfW Förderung, somit dürfte dieser nach dem einen besagten Jahr wieder entdrosselt werden?
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der Juice Booster selbst ist nicht förderfähig, da nicht fest installierbar.
Es gibt aber ein Workarround (11kW Reduzierung mit Festbox).
is aber sauteuer -
1449eu mit halber (also 32er 16er camper und schuko) kabelausrüstung und die erwähnten 22kw die im kästle reduziert werden können, danach hätte man eine wallbox, die auch mobil ist
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Da das Teil gerade mal 3m lang ist benötigt man trotzdem ein Kabel zusätzlich.
Ein Go-e Charger 32kW kostet irgendwas um 650€ und ist vernetzbar und steuerbar,Die Preisdifferenz ist 900€
(Für das Adapter Kabelset hab ich um die 50€ bezahlt) -
3m man man man, was soll der Quatsch, darauf hatte ich nicht geachtet, 5m war für mich Standard.
Danke dir
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OK, mit allem drum und dran ist er wohl länger, aber du benötigst noch den Typ 2 Adapter, um ein Ladekabel einzusparen.
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schau dir doch die Geräte an, die förderfähig sind. Die müssen nachweislich max 11kW haben.
Es gibt förderfähige 22kW-Boxen, die aber auf 11kW begrenzt werden müssen.
Nach 1 Jahr darf ich die Box weiterverkaufen.
Der neue Käufer bekommt keine Förderung, kann somit die 22kW nutzen.
Somit müsste ich doch nach 1 Jahr auch die 22kW nutzen dürfen, oder?