Kia ist da in den letzten Monaten kräftig zurück gerudert und hat seine Einschränkungen bzgl Wartung(freie Werkstatt) und Reparatur(Original Ersatzteile) schon korrigiert. Wichtig ist immer der Nachweis, dass etwas "fachgerecht nach Herstellervorgabe" ausgeführt wurde.
Obwohl die Garantie (im Gegensatz zur Gewährleistung) eine freiwillige Leistung des Herstellers ist, kann er doch nicht alles pauschal so einschränken wie er will.
Und wie ich schon schrieb: bei einem Motorschaden nach 6 Monaten bist du in der Nachweispflicht. Ich schrieb auch, dass der pauschale Ausschluss von Randbedingungen nicht geht. Er muss schon wissenschaftlich und nachvollziehbar im Einzelfall begründet sein.
So reicht die Tatsache, dass ein LM 0815 zugefüllt wurde nicht aus. Wenn es aber ne Eigenmixtur vom Nachbarn ist wirds wohl schwieriger.
Die Vorgabe einer bestimmten Öl oder Treibstoff Spezifikation ist jedoch selbstredend.
Gruß, Laun