Sehr merkwürdige Antwort, nicht ein Hauch von dem Versuch irgendetwas positiv rüberzubringen. Geradeso als wollten sie nichts verkaufen.
PHEV oder EV
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- EV / PHEV
- hub
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In #80 gehört folger Text meiner Anfrage vom 1.7., den ich gestern abend noch in meiner Ablage vorfand:
Mein Leasingvertrag läuft im Januar ab und ich muß mich entscheiden, das Fahrzeug käuflich zu übernehmen oder einen neuen Leasingvertrag
über ein neues Fahrzeug abzuschließen.
Als neues Fahrzeug käme wieder ein NIRO PHEV in Frage.
Nun mußte ich aber bei der BAFA lesen, daß die Umweltprämie ab 2022 nur noch gewährt wird, wenn die elektrische Reichweite über 60 km
liegt.
Wird das MJ22 diese Forderung erfüllen?
Mit freundlichen Grüßen
Gerd
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Da der Niro mit 29g/km weniger als die zulässigen 50g/km emittiert, ist die rein elektrische Reichweite unerheblich (ohne Gewähr)
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Die Umweltprämie vermutlich ja, bei der Innovationsprämie (Verdoppelung) sieht es anscheinend anders aus.
"Somit können die aktuell geltenden erhöhten Förderprämien für Elektrofahrzeuge über das Jahr 2021 hinaus beim BAFA beantragt werden.
Es ist vorgesehen, über diesen Zeitraum die Förderung auf den elektrischen Antrieb zu fokussieren. PlugIn-Hybride werden ab 2022 z. B. nur noch gefördert, wenn sie eine Mindestreichweite von 60 Kilometer und ab 2025 von mindestens 80 Kilometer aufweisen.
Am 3. Juni dieses Jahres hatte der Koalitionsausschuss die Einführung einer Innovationsprämie beschlossen, die den Bundesanteil am Umweltbonus verdoppelt. Die Innovationsprämie war ursprünglich bis zum 31. Dezember 2021 befristet."
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https://www.bafa.de/SharedDocs…_blob=publicationFile&v=7
Seite3:
Zitat:
Das Elektrofahrzeug muss ein reines Batterieelektrofahrzeug, ein von außen aufladbares Hybridelektrofahrzeug oder ein
Brennstoffzellenfahrzeug sein. Es muss den Fahrzeugklassen M1 oder N1 (bzw. N2 soweit es mit einer Fahrerlaubnis der
Klasse B im Inland geführt werden darf) zugeordnet sein. Der Netto-Listenpreis des Basismodells darf 65.000 Euro nicht
überschreiten. Von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge sind solche, deren maximale
CO2-Emission je gefahrenem Kilometer 50 Gramm nicht übersteigt oder eine bestimmte Mindestreichweite unter
ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine erreicht.
Bei Anschaffung bis zum 31. Dezember 2021 beträgt diese elektrische Mindestreichweite 40 km, bei Anschaffung nach
dem 31. Dezember 2021 und vor dem 1. Januar 2025 beträgt sie 60 km und bei Anschaffung nach dem 1. Januar 2025
beträgt diese 80 km.Der PHEV liegt deutlich unter 50g/km, also ist die Reichweite Wurst.
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so geht mir das immer, zwischen Punkt 4 und 236 bin ich dann weggenickt. Deshalb brauche ich auch kein Schlafmittel. Was ich hier nicht verstehe e-laun , wieso reden die bei Deinem PDF vom 15.Juni 2021 unter Punkt 4 davon, dass die Innovationenprämie Ende 2021 zu Ende ist.
"4 Art und Höhe der Förderung
4.1 Förderhöhe Neufahrzeuge
Fahrzeuge, die nach dem 3. Juni 2020 und bis zum 31. Dezember 2021 erstmalig zugelassen werden, erhalten eine
Innovationsprämie, bei der der bisherige Bundesanteil am Umweltbonus verdoppelt wird und der Herstelleranteil
unverändert bleibt. Ein Antrag auf Förderung durch die Innovationsprämie ist bis einschließlich 31. Dezember 2021
möglich."
Bei dem " 4. Spitzengesprächs der Konzertierten Aktion Mobilität am 17. November 2020 wurde beschlossen, die Innovationsprämie bis Ende 2025 zu verlängern."
Ja wie denn nun? Gilt jetzt das Neu Pamphlet oder wurde die konzertierte Aktion abgelehnt? Hier weiß wieder mal die linke Hand nicht was die andere linke Hand macht.
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mE geht es da(4.1) um die "verdoppelte Förderung" und nicht grundsätzlich um die Förderung.
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Der PHEV liegt deutlich unter 50g/km, also ist die Reichweite Wurst.
DEIN Wort in BAFAs Gehör- und Augengänge!!!
Gruß
Gerd
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mE geht es da(4.1) um die "verdoppelte Förderung" und nicht grundsätzlich um die Förderung.
Jetzt verstehe ich. Da habe ich Gerd sein Anliegen falsch interpretiert, ich dachte die ganze Zeit, es geht um die gesamte, also die Umwelt- und die Innovationsprämie.
Die zeitlich widersprüchliche Aussage der Bafa bleibt mir dennoch ein Rätsel.
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Die letzte Veröffentlichung des BMWi von Anfang Juli ist immer noch nur eine Absichtserklärung mit dem Zusatz "in Kürze".
Deshalb ist auch die Verlängerung der Verdoppelung noch nicht schriftlich fixiert, aber wer zweifelt noch daran, dass es so erfolgt?
https://www.bmwi.de/Redaktion/…os-rekordabrufzahlen.htmlDie Frage von @gemestu war, ob der Niro PHEV in 2022 überhaupt noch förderfähig ist.