Hi Wili.
ich versuche das mal aufzudröseln:
Der TÜV hat ja nur die Verkehrssicherheit deines Anhängers festgestellt. An welchem Fg der hängt ist egal.
Das heisst, er hat nicht eine Freigabe für 2 Jahre an deinem NIRO gegeben, sondern 2 Jahre für den Strassenverkehr und alle geeigneten Zugfahrzeuge
Und der "Sonderfall" har dir nun 100Kg mehr Nutzlast beschert:-)
Und noch ne verständnisfrage von mir welche Fahrerlaubnis kann man heute nicht erwerben?
Die Führerscheinregeln sind ja mittlerweile fast nicht mehr zu durchschauen.
Aber die "alten" 3er (B) Klasse kannst du nur mit ner Menge Zusatzscheinen erwerben.
z. B. dürfen Fahrer der Klasse B nur noch 3,5 fahren - die 3er können 7,5to fahren
dürfen Fahrer der Klasse B nur Anhänger bis Gesamtzugegwicht 3,5 to oder mit den Zusatz der Klasse E fahren - die 3er können Anhänger bis Zuggewicht 12to fahren
etc. etc.
Das hatte Wili wahrscheinlich gemeint.