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Evtl. greift aber noch "Höhere Gewalt", falls nämlich KIA zu diesem Schritt behördlicherseits aufgefordert wurde.
ach komm... auch den Begriff "höhere Gewalt" kannste gerne nachschauen
Wie hier schon mehrfach und vor längerer Zeit geschrieben gibt es zwischenzeitlich einschlägige Urteile dazu.
Und btw: eine Werbebroschüre ist keine zugesicherte Eigenschaft. Da steht eigentlich immer irgendwo zum Schluß: "xxx Änderungen/Irrtümer vorbehalten"
Zugesichert ist genau das, was Bestandteil des Kaufvertrags ist.