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Ansonsten sollte strikt die noch zu definierende Geschwindigkeit kontrolliert werden, ggf. auch über abgeleitete Durchschnittsgeschwindigkeitsmessung via Mautstationen usw. hier z.B.: Es kann ja nicht sein, dass ein LKW im Schnitt über 90km die Stunde zurücklegt, wenn er eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80km/h für LKW auf Bundesautobahnen gilt. Jeder km zu schnell sollte ordentlich gewürdigt werden.
Die LKW haben sowas an Bord. Das EU-Kontrollgerät speichert die Geschwindigkeit der letzten 24 Stunden. Bei einer Kontrolle wird das auch mit ausgelesen und ggf. dann auch geahndet.