Hallo zusammen,
ist beim BEV im Wartungsplan ein wechsel der Akkukühlflüssigkeit vorgesehen/vorgeschrieben?
Falls ja in welchem Intervall und was kostete das?
Grüße
Martin
Hallo zusammen,
ist beim BEV im Wartungsplan ein wechsel der Akkukühlflüssigkeit vorgesehen/vorgeschrieben?
Falls ja in welchem Intervall und was kostete das?
Grüße
Martin
da gibts die BDA: https://www.kia.com/content/da…nganleitungen/Niro-EV.pdf
Da steht es auch nicht eindeutig drin. Aber Kühlwasser ist im Allgemeinen nix teures und auch nix, was "häufig" gewechselt werden muss.
Am besten wird das alles eine Werkstatt beantworten können. Hier hat wohl kaum einer den 1ten Wechsel hinter sich.
edit: habe nur gefunden, dass der 64kW Niro mit Wärmepumpe 13 Liter Kühlflüssigkeit hat
Hallo e-laun,
Ich hatte da eine Unterhaltung mit einem befreundeten Ioniq Fahrer der mir sagte das diese Flüssigkeit beim Kona 64KW heftig zu Buche schlagen soll.
und der Austausch einen hohe Wechselfrequenz haben soll. ????
Deswegen meine Frage hier, aber mal sehen vielleicht kann uns da ja noch jemand anderes was dazu sagen.
Grüße
Martin
Ist Kühlflüssigkeit das „neue“ Öl in der Elektromobilität-Gesellschaft?
nee Spaß beiseite, so teuer sollte es ja nicht sein, verglichen mit Ölpreisen von über 20€/Liter Aber auch Werkstätten sollen wohl noch etwas verdienen dürfen, oder soll die Welt „teslarisiert“ werden?
Ist nicht Tesla (nach dem eigentlichen Autokauf) unterm Strich auch nur eine Werkstatt, die etwas verdienen darf?
Und mal ganz ehrlich; irgendwas wird an einem reinen E-Niro sicher auch richtig kosten (und damit sind weder der Kaufpreis, noch die Ladungen gemeint).
Der konventionelle Ölwechsel fällt ja weg, die Wartungsintervalle bleiben aber - und das über 7 Jahre (sofern man die Garantie erhalten mag).
Es wird wohl kaum jemand so blauäugig sein und meinen, die Inspektionen für den E-Niro wäre mit € 49,99 gegessen.
Das sind aber alles so Sachen, die überlegt man sich vorher ...
Hallo zusammen,
ich habe grade Tante Google mal los gejagt und die hat mir die Info zu Tage gefördert.
going-electric-forum
Dort ist die Rede von einem Kühlmittelpreis pro Liter von netto € 40.- und der Kona braucht z.B. 10 Liter.
Die Intervalle schwanken zwischen dem Ioniq vFL und VL. (Hier könnte das Niro-BEV Handbuch für uns Auskunft geben.)
Wie das KIA beim SOL und NIro handhabt ist jetzt die Frage.
Und ist es zwingend das dieser Wechsel von einer KIA Werkstatt vorgenommen wird.
Mich beschleicht das Gefühl das hier Umsatz generiert werden soll um auch künftig die Werkstätten auszulasten, aber bestimmt sehe ich das nur falsch?
Grüße
Martin
ich habe den Thread auch gelesen und da stehen sehr viel "Annahmen"(wie bei Going Electric so üblich).
Leider habe ich noch keine Spezifikation des Kühlmittels gefunden, sonst wäre der Preis schnell gefunden.
fest steht nur, dass es destilliertes Wasser ist mit einem "für Elektrofahrzeuge geeignetem Kühlmittel"
Die Aussage, dass dieser Wechsel zwingend von einer Kia Werkstatt vorgenommen werden muss ist allerdings falsch.
Der Wechsel muss nach "Herstellervorgabe" erfolgen und diese muss Kia veröffentlichen. Alles andere widerspricht geltendem Recht.
Ich habe das ja hier angestoßen um zu erfahren was es den bei einem e-Niro und bei KIA kosten wird
und in welchen Intervall-abständen das vorgenommen werden muss.
Das im Niro verwendete Kühlmittel wird in der BA mit der Bezeichnung R-1234yf und einer Füllmenge von 10 Liter angegeben (steht so in der von dir bereitgestellten BA)
Korrektur:
Kühlmittel: Standard (64 kWh) Ohne Wärmepumpe 12,5l bis 13l, Mit Wärmepumpe 13l bis 13,4l (Mischung aus Frostschutzmittel und Wasser (phosphathaltiges Ethylen-Glykolkühlmittel für Aluminiummotorkühler)
Wenn das ganze sowieso erst ab 210000 KM zum tragen kommen sollte ist das quasi halb so schlimm.....
EDIT:
IN der von e-Laun zur Verfügung gestellten BA ist zu entnehmen das:
1. Kühlmittel *1 Erstmalig nach 210.000 km bzw. nach 120 Monaten wechseln, danach alle 30.000 km bzw. alle 24 Monate
2. Kühlsystem Erstmalig nach 60.000 km bzw. nach 48 Monaten wechseln, danach alle 30.000 km bzw. alle 24 Monate
Wobei ich da etwas verwirrt bin was den Punkt 2 angeht?
ist beim BEV im Wartungsplan ein wechsel der Akkukühlflüssigkeit vorgesehen/vorgeschrieben?
Hast Du da nicht vielleicht einen Denkfehler drin?
R 1234yf ist das Kältemittel der Klimaanlage, hier ging es doch aber eigentlich um die Batterie-/Akkukühlung ...
Ok das mag sein das ich da was durcheinander gebracht habe, aber deswegen ist es ja gut hier mal zu fragen, oder?
Sehe ich das jetzt richtig das wir hier den Punkt 2 als Wartungsintervall ansetzen müssen?
Grüße
Martin