WilJoh: Danke für die Informationen.
Du solltest aber schon genau wissen, welche Kupplung Du verbaut hast, und die entsprechenden Papiere für Kontrollen dabei haben.
Wenn die Kupplung von der Werkstatt sauber montiert ist, spricht meiner Meinung nach nichts gegen eine solche Nachrüstung.
Es ist interessant, dass sich die Fahrradträger-Hersteller auf den D-Wert beziehen, der sich aber lediglich aus dem (zulässigen) Verhältnis von Zugfahrzeug- und Anhängermasse errechnet.
Wie sich daraus Festigkeiten der Kupplung bezüglich der Höchstlast am Hebelarm des Fahrradträgers ermitteln lassen, erschließt sich mir bisher nicht. Dafür kannst Du aber nichts.
Gruß
Alfred