Die ET muss nicht in der CoC stehen ...
Ob sie nun "muß" oder nicht, sie steht halt einfach mit drin und da werden sich die Ersteller verm. was bei gedacht haben - somit darf man das wohl auch als "verbindlich" ansehen.
... Jede Nichtserienfelge benötigt eine ABE o.ä. um sie verwenden zu dürfen.
Davon steht wiederum nichts drin, es steht dort einfach nur "Rad- Reifenkombination". Offensichtlich also keine Unterscheidung zw. Serien- & Zubehör- Rad- Reifenkombinationen. Ich würde dazu neigen, der COC Glauben zu schneken; zumal sie sich explizit auf DAS EINE Fahrzeug bezieht (FIN, ZB T.2).
Man lernt ja bekanntlich nie aus; also würde ich mir mal die Frage erlauben wollen, worauf Deine Erkenntnis (letzteres Zitat) fußt?
In der COC wird ja sinngemäß: "... bestätigt, das DAS EINE Fahrzeug mit dem in der am XXX erteilten Genehmigung YYY beschriebenen Typ in jeder Hinsicht übereinstimmt und zur fortwährenden Teilnahme am Straßenverkehr in Mitgliedstaaten mir Rechtsverkehr, in denen metrische Einheiten für das Geschwindigkeitsmessgerät verwendet werden, zugelassen werden kann".
Letzteres darf man wohl mit Ausstellung von ZB T. 1 + 2 & Erteilung eines amtl. Kennzeichens als vollzogen ansehen - und auch dort wird nicht zw. Original- und/oder Zubehör- Rad-/Reifenkombinationen unterschieden.