So ein Quatsch! Nicht alles, was in einem Vertrag steht ist (so) gültig.
So z.B. eine bedingungslose Regelung, die 0 km Überziehen zulässt. Das ist eine "unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners".
Dem würde kein Richter zustimmen.
Nun, dann kannst Du es ja gerne einmal testen.
Wenn ich zusätzliche Garantien gebe, die über den gesetzl. Rahmen hinaus gehen, dann kann ich diese an solche Bedingungen knüpfen. Nochmals, die Sachmangelhaftung (Herstellergarantie oder welcher Name immer dafür verwendet wird "gesetzliche Gewährleistung") wird davon nicht berührt. Wenn Du Dich nur ein wenig mit dem Thema beschäftigst, dann wirst Du schnell erkennen, dass die hochgelobte Änderung 2002 uU für den Kunden doch nicht so vorteilhaft ist wie behauptet. Nur werden sich die meisten Händler hüten, diese auszuschöpfen.
Zudem finde ich sie noch nicht einmal schlecht. Wo endet denn dann die Kulanz zur Überziehung? Ein Tag, 2 Tage... 100km, 200km. Es wird dann immer wieder einer angetrabt kommen, der nur einen Tag oder Kilometer über den des Vorgängers liegt. Damit verwässerst man nur unnötigerweise das Ganze.
Aber das ist ja alles Quatsch für Dich und ich bin an der Stelle raus.