... Nicht nach dem Motto handeln: ich habe ja einen Termin, da kann ich auch ein poaar hundert Kilometer überziehen.
Das wird es nicht mehr geben.
Das kann es ja nicht geben. Wenn ich als Kunde den Termin zeitnah nach Anzeige bzw. 30 Tage vor Ablauf zeit Zeit, wenn die km-Leistung nicht erreicht ist, dann habe ich als Kunde alles richtig gemacht und brauche das Auto nicht wegen einigen KM zuviel stehen lassen, wenn die die Werkstatt es nicht schafft einen zeitnahen Termin zu geben. Das würde auch ein Gericht so sehen. Für meinem VW Touran habe auch eine Hersteller Garantie laufen. Bisher gab es mit leichten Überschreiten der Fahrleistung keine Probleme. Das sollten sie mal wagen - zumal wir immer zeitnah direkt nach der Wartunganzeige einen Termin machen - damit ist die Aufgabe des Kunden erledigt. Alles andere regelt dann der Anwalt.
Wäre das nicht so, würde die Garantie überhaupt keinen Sinn machen und die Verbraucherzentrale würde hier auch gegen vorgehen.