Garantiebedingungen
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Ich bin gerade im Urlaub, sonst würde ich das Schreiben von Kia/uns posten.
Ich finde das Schreiben welches wir haben eher sachlich geschrieben.Eddy (EST58), hast du unser Schreiben mitgenommen?
Jetzt hab ich´s
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Ich hab so ein Schreiben auch noch nicht bekommen, aber die Termine mache ich sowieso immer rechtzeitig aus und überziehe nichts.
Trotzdem finde ich es fraglich ab einem Tag/einem Kilometer überzogen schon die Garantie zu streichen
Wenn man es weiß wird man sich aber auch daran gewöhnen, alles halb so wild. -
vielleicht sollte sich hier auch endlich mal durchsetzen, dass deutsches Recht gilt.
Ein Verlust der Garantie ab einem Tag/1km Überziehen ohne Kausalität ist schlicht und ergreifend nicht gesetzeskonform. -
Ich habe da mal eine Verständnisfrage.
Beispiel:
EZ: 15.06.18
Logisch, bis dahin, ein Jahr später die Durchsicht zu machen.
Nun wird diese ( ich übertreibe mal ) am 05.06.19 gemacht. Also zehn Tage vor Ablauf.
Wann ist dann die späteste Durchsicht zum nächsten Termin? Der 15.06.20 oder der 05.06.20?
Ich gehe in diesem Beispiel davon aus das die Kilometerleistung nicht erreicht wird.
Vielleicht mag mich da mal jemand erleuchten -
Der nachfolgende Termin wäre dann der 05.06.20 - also 12 Monate nach der letzten Inspektion.
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Diese Frage wurde doch schon X mal beantwortet. Meine Herren, lest doch mal die Beiträge. Was ist an 15000 km /12 Monat so undeutlich.
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vielleicht sollte sich hier auch endlich mal durchsetzen, dass deutsches Recht gilt.
Ein Verlust der Garantie ab einem Tag/1km Überziehen ohne Kausalität ist schlicht und ergreifend nicht gesetzeskonform.Wo sind sie denn nicht gesetzeskonform?
Alles was über die gesetzliche Gewährleistung (Sachmangelhaftung, gilt die berühmten 2 Jahre) hinaus geht, ist freiwillig und der Hersteller kann dies an seine Bedingungen knüpfen wie es KIA bei der Garantie macht. Vielen ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie nicht immer klar.
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So ein Quatsch! Nicht alles, was in einem Vertrag steht ist (so) gültig.
So z.B. eine bedingungslose Regelung, die 0 km Überziehen zulässt. Das ist eine "unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners".
Dem würde kein Richter zustimmen. -
vielleicht sollte sich hier auch endlich mal durchsetzen, dass deutsches Recht gilt.
Ein Verlust der Garantie ab einem Tag/1km Überziehen ohne Kausalität ist schlicht und ergreifend nicht gesetzeskonform.Mal so als Techniker formuliert: ein Systemtod wegen Überschreitung in Höhe von 13,3% bei Km und/oder 16,6% bei der Zeit, wenn das relevant sein soll...
Da agiere ich hier in meinem Job (Fahrzeugbau Heavy Duty Powertrain) mit anderen Sicherheiten in den technischen Spezifikationen.Das ist und bleibt eine Maßnahme der Verschiebung eines Gewährleistungsrisikos.