"Mit der heutigen Zustimmung des Bundesrats ist der Weg frei für die steuerliche Begünstigung von Elektro-Dienstwagen.
...
Bei Elektrofahrzeugen und Plug-in-Hybriden, die vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2021 angeschafft oder geleast werden, gilt als steuerliche Bemessungsgrundlage nur noch die Hälfte des Bruttolistenpreises."
Neuregelung bei Elektro-Dienstwagen
-
- EV / PHEV
- TAEdison