Diese Rechtslage habe ich tatsächlich nie begriffen.
Mein Verständnis wäre, dass fast alles (außer Unfall/Verschleiß) erst einmal unter Gewährleistung fällt, da es ja als Konstruktionsfehler betrachtet werden kann, wenn es schon so schnell kaputt geht.
Und wenn die Gewährleistung dann abgelaufen ist, gibt es noch die schöne Kia-Garantie.
Oder ist das falsch?